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Wer oder was ist das Infoarchiv?
Liebe Leserinnen und Leser,
nach langer Zeit haben wir es endlich geschafft, unsere Selbstdarstellung gründlich zu überarbeiten und zu aktualisieren, damit ihr erfahren könnt, wer mit welchen Motiven und Absichten hinter dieser Website und dem Infoarchiv Norderstedt steckt. Ihr findet den Text in unserer Navigationsleiste unter "Über uns" oder gleich hier.
Euer Infoarchiv Norderstedt Redaktionsteam
Hier in der Rolle des bösen Wolfes, der das ROTkäppchen fressen will:
Günther Nicolai, Fraktionsvorsitzender der CDU Norderstedt
https://youtu.be/WeNfk3kZKTY
Der Musik Star ist ganz klar DAS kulturelle Aushängeschild in Norderstedt.
Für den selbstironischen Kommentar am Ende des Artikels gebe ich eine glatte Eins mit Sternchen, Weltklasse!
https://www.youtube.com/watch?v=L4Fw93i8ReE
In einer Pressemitteilung der WHU von heute wird darauf hingewiesen, dass die Wählergemeinschaft bereits in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 18.6.2012 ein umfangreiches Papier zum Wagenhuber-Gelände vorgelegt hatte.
Pack' die rasselnden Säbel ins Sommerloch, geschätztes Infoarchiv. Akzeptiere einfach die unterschiedlichen Rollen, die die Kulturdezernentin und die GALiN Fraktion in der Kommunalen Selbstverwaltung haben. Da ist Parteilichkeit - GALiN hin oder her - sicher das Letzte, was sich Anette Reinders vorwerfen ließe. Sie ist Teil der hauptamtlichen Stadtverwaltung mit dem Oberbürgermeister als ihrem Dienstvorgesetzten. Diese Position erfüllt sie überzeugend. Zum Nachlesen: www.galin.de - Button 'PresseFraktion'
@Norbert Hahn Welche "Gegend" soll das sein, in die Leute ziehen, die sich dann über den Lärm beschweren? Wir reden von ganzen Stadteilen mit tausenden Betroffenen! Diesen Menschen wollen Sie das Recht absprechen, sich gegen Mißstände zu wehren?
Und zur Frage wie wir in den Urlaub fliegen: gar nicht - wir nehmen das Rad. Oder die Bahn. Man muss nämlich nicht das Flugzeug nehmen. Wobei ich nichts dagegen habe, wenn man "mal" mit dem Flugzeug fliegt. Wogegen ich etwas habe, ist die völlig unreflektierte (Billig-)Vielfliegerei, die ja zu einem nicht unerheblichen Teil für den gestiegen(!) Fluglärm verantwortlich ist. Leider scheint es heute völlig selbstverständlich geworden zu sein, mehrmals pro Jahr an die entlegendsten Ziele der Welt zu jetten - ohne sich darüber Gedanken zu machen, welche Konsequenzen für Mensch und Umwelt das hat.
....wenn Leute sich beschweren und Front gegen den Flughafen machen.
Viele Leute ziehen in die Gegend und wollen dann eine Reduzierung des Fluglärms und der Starts und Landungen. Wer war denn zuerst da, ihr oder der Flughafen ???
Und wie fliegt ihr in den Urlaub ??? Aber das ist dann egal, da trifft es dann ja die Nachbarn. Man kann froh sein, das Hamburg so einen stadtnahen Flughafen hat.....der ja auch einer ganzen Menge Schleswig Holsteinern einen Job gibt.
Richtig ist, dass die Tageskliniken dringend gebraucht werden - allerdings nicht nur für Menschen mit Depressionen und schon gar nicht zur Behandlung von "Neurosen", die in aller Regel gar keiner klinischen Behandlung bedürfen. Dass sich ausgerechnet Vertreter des Landesvereins vor einen Ausschuss stellen und offiziell "Drogenabhängige" oder auch "Suizidgefährdete" von der Behandlung ausschließen (die in allen anderen Einrichtungen des Trägers behandelt werden und es natürlich später auch in den Tageskliniken werden), ist schon ein Hammer. Der gleiche Landesverein macht nämlich alle paar Monate (gute) Anti-Stigma-Kampagnen, die gerade gegen die übliche Trennung zwischen "guten" und "schlechten" psychiatrisch Erkrankten anarbeitet und dann kommen von See und Schwarz und zementieren das Stigma noch - aus Angst vor den neuen Nachbarn? Das ist schon ein Offenbarungseid.
Ein Betroffener
...darauf habe ich schon im letzten Jahr im Hauptausschuss hingewiesen, als es um den Standort Garstedter Dreieck ging. Offenbar befürchteten die Gegner der Klinik damals (CDU/FDP), das die Preise für das schöne Bauland im GD Schaden nehmen würden, wenn man befürchten müsste, das dort verwirrte, saubernde Irre um die Klinik laufen würden. Dabei wäre bei zwanzig Plätzen in der Klinik mit 49 Stadtvertretern schon eine Grundauslastung gesichert. Um zu wissen, dass der Bedarf da ist, muss man nicht Spiegelleser sein, ein Blick ins persönliche Umfeld eines jeden von uns spricht Bände. Dabei geht es ja nicht nur um die klassischen Opfer von Gewalt, sondern auch „der ganz normale Wahnsinn“ hinterlässt bei vielen seine Spuren. Wenn wir die Klinik schon „geschenkt“ bekommen, sollten wir auch einen Platz dafür finden und uns diesen leisten.
Miro Berbig, DIE LINKE Norderstedt
Nachdem wir denke ich in der Debatte eindeutig klar gestellt haben, was wir von der bereits durch den Hauptausschuss genehmigten Vorlage und den darin widerspruchslos genehmigten Derivatgeschäften halten, ist die Vorlage ja entscheidend verändert worden!
Der eigentliche Knackpunkt war die Generalvollmacht und die nicht genau geregelte Benachrichtigungspflicht seitens der Verwaltung (in angemessenem Zeitraum). Nun muss die Verwaltung den Hauptausschuss im Vorfeld über Art und Umfang der Geschäfte berichten, die geplant sind. Hier kann dann im Einzelfall entschieden werden, ob wir diese Geschäfte wollen oder nicht.
Immerhin hat hier die Stadtvertretung einen mit CDU/SPD-Mehrheit gefällten Beschluss geändert, dem haben wir mit unserem Abstimmungsverhalten Rechnung getragen. Ob wir einem wie auch immer geartetem Zinssicherungsgeschäft in Zukunft zustimmen werden, wird sich zeigen. Grundsätzlich halten wir es für deutlich seriöser, einen weiteren Teil der variabel verzinsten Kredite zu festverzinslichen zu wandeln. Diesem Vorschlag der GALiN könnten wir mit Sicherheit folgen.
Miro Berbig, Fraktion DIE LINKE in Norderstedt
... die GALiN hat auch nach den unverbindlichen Ergänzungen mit allen ihren StadtvertreterInnen dagegen gestimmt! Im Gegensatz zu Die Linke, die ursprünglich auch gegen die Zockerei wetterte, sich dann aber mit drei Mann der Stimme enthielt und nur noch einer mit Nein stimmte. Das Abstimmungsverhalten war wohl weniger der fachlichen Einsicht als mehr dem Harmoniebedürfnis des Fraktionsvorsitzenden geschuldet. ;-)
Hallo,
nett, das Sie mein Youtube-Video auf Ihrer Webseite zeigen. Aber es gibt dort noch mehr zum Thema Fahrrad (nicht nur in Norderstedt) und Norderstedt als Ort.
MfG
Thomas
https://www.youtube.com/user/thshDE?feature=mhee
sehr sehenswert der Film Offside des Regisseurs Jafar Panahi (2011 zu sechs Jahren Knast und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt), der von Frauen handelt, die anlässlich eines WM-Qualifikationsspiels versuchen, als Männer verkleidet ins Stadion zu gelangen
Was irritiert Dich daran?
"Fleischerei schließt nach 48 Jahren [...]" ?!!
So ist es wenn es um einen möglichen Erbteil geht. Auch in der Familie hört bei Geld die Freundschaft auf.
Sehr bedauerlich!
Die jetzt von der Grundschule vorgebrachten Argumente haben sich seit Januar nicht wesentlich geändert. Darüber hinaus war es auch für die SPD nie ein Thema, eine Autostraße von der Schleswig-Holstein-Straße durch die Tarpenbekniederung zum Arriba zu führen.
Aus diesen verschiedenen Gründen haben die GALiN und DIE LINKE bereits im Januar der Schließung des Lehrschwimmbeckens Friedrichsgabe, die mit dem Neubau beschlossen wurde, nicht zugestimmt!
Das Einzige, das seitdem anders ist: Die Landtagswahl ist vorbei und die SPD muss nicht länger um die Stimmen der Vereine und Verbände buhlen!
Stimmt schon, war nur ein kleiner Teil gesperrt. ABER: Was bleibt ist, dass den Kommerzleuten ein werbewirksames und "verkaufsförderndes" Umfeld von uns Einwohner finanziert wurde. Erst superviel Geld ausgeben um dann ein weinig wieder reinzubekommen - das kann es nicht sein.
Leute, nun haltet mal den Ball flach. Lediglich ein winzig kleiner Teil des Stadtparks, nämlich die Promenade am See auf einer Länge von ca. 300m, war durch einen Bauzaun für die die nicht zahlungswillige oder auch nicht interessierte Öffentlichkeit "gesperrt". Dieser Teil ließ sich aber problemlos umgehen.
Sicher wäre es wünschenswert, solche oder andere Veranstaltungen in Zukunft auch mal ohne Eintrittsgeld zu ermöglichen. Wenn die Eintrittsgelder aber helfen, den Stadtpark "nachhaltig" zu nutzen und zu erhalten, möglicherweise gar selbsttragend und ohne den jährlichen Zuschuß von Steuergeldern, dann finde ich in diesem Rahmen auch reine Werbe-/Sponsoren Veranstaltungen "in Ordnung".
Personelle Klüngeleien sind natürlich immer recht anrüchig. Dann wäre es aber doch besser, sich um finanzielle Einsicht zu bemühen, statt populistisch Stimmung zu machen.
just my 2 cent
Was kosten eigentlich die männlichen Fehleinkäufe, die Arnesen aus Great Britain mitgebracht hat? Die 100.000 Euro hätte Uwe Seeler vllt. aus der Portokasse zahlen können?
Der HSV ist eben doch eine echte Gurkentruppe des vorigen Jahrhunderts - besonders in Vorstand und Aufsichtsrat. Schade, dass sie mit den Männern nicht abgestiegen sind! Das wäre der passende Denkanstoß gewesen!
Wollten Sie schon immer mal dafür bezahlen, bei Merceds Behrmann einen Wagen anschauen zu dürfen? Oder dafür, sich von der Gärtnerei Jänkel darüber beraten zu lassen, welche Pflanzen sie sich in der Tangstedter-Gärtnerei kaufen sollen?
Was so vollmundig als Trend-Messe angekündigt, entpuppte sich schlichtweg als orginäre Werbeversantsaltung regionaler Norderstedter Unternehmen.
Dafür wurden extra große Teile des Stadtparks gesperrt, um es ein paar Geschäftemachern zu ermöglichen, doppelt zu kassieren: Bei den ausstellenden Unternehmen und dann auch noch 5 Euro bei Besuchern dieser eigenartigen Verkaufs- und Werbeveranstaltung.
Kommerz statt Ideen - Das bisherige Nachnutzungskonzept sollte überdacht werden!
NIE werde ich meine Zeit bei SHR vergessen! Es war als lebte ich wie Gott in Frankreich, nur in Bad Segeberg! Schade dass sie umgezogen sind, denn der Warteraum mit angegliederter Waschküche ist mir ans Herz gewachsen! Nur Dank SHR habe ich wieder gelernt, dass frühes Aufstehen auch Spaß machen kann! Und die abwechslungsreichen Jobs waren eine Bereicherung - ich habe den gesamten Kreis Segeberg kennengelernt und weiß jetzt wie man Pakete richtig packt! Mein Sachbearbeiter beim Amt hat sich auch gefreut, mich für ein paar Monate los zusein - eine win-win-win-win Situation quasi! Also echt: die paar Unstimmigkeiten mit den Lohnabrechnungen, da guck ich gern drüber weg, bei so einem Knorke Team!
Weiter so, SHR!
Die Sozialgesetzgebung bietet seit letzem Jahr die Möglichkeit der Einreichung einer Feststellungsklage gemäß § 55a SGG (zur Feststellung der Ungültigkeit von Satzungen oder Rechtsvorschriften wie hier die willkürliche Festsetzung einer Mietobergrenze) direkt beim zuständigen Landessozialgericht,
und dort kann man bei bereits eingetretenen schweren Nachteilen direkt auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, siehe §55a Abs. 6 SGG.
Zu den Aufforderungen zum Umzug bzw. Suche einer anderen Wohnung:
Es handelt sich bei solchen "Umzugsaufforderungen" oder auch "Aufforderungen zur Mitwirkung" um sogenannte !!! Realakte !!! gegen die man eine Feststellungsklage gemäß § 55 SGG beim Sozialgericht einreichen kann, und wenn einem schon Nachteile daraus erwachsen sind ist auch zusätzlich der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG (Eilverfahren/Eilklage) beim zuständigen Sozialgericht möglich.
Zu beachten ist dabei insbesondere der § 65 SGB I, Grenzen der Mitwirkung, über den sich die Jobcenter mit schöner Regelmässigkeit einfach hinweg setzen, und die "Kundschaft" mit diversen rechtswidrigen Drohbriefen eindecken, wie es auch in diesem Fall zu beobachten ist.
Das sog. "Bildungspaket" war auch ein noch ziemlich aktuelles Beispiel, bei dem sich heraus gestellt hat, das diese illegale Methode der Jobcenter dazu geführt hat, dass die meisten Betroffenen davor zurück schrecken überhaupt noch etwas zu beantragen, weil ihnen sofort in diesen Mitwirkaufforderungen mit totaler Zahlungseinstellung gedroht wird, sobald sie einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Das sind die üblen Tricks, die sehr wahrscheinlich von ganz Oben so erdacht worden sind, damit sich solche Politiker wie von der Leyen mit geheuchelter Menschenfreundlichkeit im Blitzlichtgewitter sonnen können, indem sog. Hilfspakete geschnürt werden, aber im Hinterzimmer schon längst Horden von Referenten ausbaldovert haben, wie man die Hilfebedürftigen effektiv davon abhält, ihre Anspriüche darauf überhaupt geltend machen zu können.
Hallo,
ich bin gerade auf obigen Beitrag von euch gestoßen und wollte mal darüber aufklären um was es sich bei den von euch benannten sog. "Drohbriefen" handelt und wie man sich angemessen dagegen zur Wehr setzen kann. Eventuell könnt ihr das ja in folgende Beiträge als Tipp für die Betroffenen übernehmen.
Also: Es handelt sich bei solchen "Aufforderungen" oder auch "Aufforderungen zur Mitwirkung" um sogenannte !!! Realakte !!! gegen die man eine Feststellungsklage gemäß § 55 SGG einreichen kann, und wenn einem schon Nachteile daraus erwachsen sind ist auch der Antrag auf eine einstweilige Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG (Eilverfahren/Eilklage) möglich. Zu beachten ist dabei insbesondere der § 65 SGB I, Grenzen der Mitwirkung, über den sich die Jobcenter mit schöner Regelmässigkeit einfach hinweg setzen, und die "Kundschaft" mit diversen rechtswidrigen Drohbriefen eindecken, wie es auch in diesem Fall zu beobachten war.
Das sog. "Bildungspaket" war auch so ein noch ziemlich aktuelles Beispiel bei dem sich heraus gestellt hat, das diese illegale Methode der Jobcenter dazu geführt hat, dass die meisten Betroffenen davor zurück schrecken überhaupt noch etwas zu beantragen, weil ihnen sofort in diesen Mitwirkaufforderungen mit totaler Zahlungseinstellung gedroht wird, sobald sie einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Das sind die üblen Tricks, die sehr wahrscheinlich von ganz Oben so erdacht worden sind, damit sich solche Asozial-Politiker wie "von der Leyen" mit geheuchelter Menschenfreundlichkeit im Blitzlichtgewitter sonnen können, indem sog. Hilfspakete geschnürt werden, aber im Hinterzimmer schon längst Horden von Referenten ausbaldovert haben, wie man die Hilfebedürftigen effektiv davon abhält, ihre Anspriüche darauf überhaupt geltend machen zu können.
Außerdem bietet die Sozialgesetzgebung seit letzem Jahr die Möglichkeit der Einreichung einer Feststellungsklage gemäß § 55a SGG (zur Feststellung der Ungültigkeit von Satzungen oder Rechtsvorschriften wie hier die willkürliche Festsetzung von Mietobergrenzen) direkt beim zuständigen Landessozialgericht, und auch dort kann man bei bereits eingetretenen schweren Nachteilen direkt einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, siehe §55a Abs. 6 SGG.
Falls an dem Thema Interesse besteht, stehe ich für Rückfragen gern zur Verfügung, auch wenn es um andere Rechtsfragen geht.