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Gefahrengebiete verfassungswidrig

Wie Hamburgs Polizei mit Grundrechten spielt

Viele Polizisten in Kampfmontur, aber ohne Helm auf dem Kopf

18.05.15 | Die Einrichtung sogenannter "Gefahrengebiete" durch die Hamburger Polizei ist verfassungswidrig. Das hat am Mittwoch das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt entschieden - und dabei kein Blatt vor dem Mund genommen.  >>> Weiter...

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