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Freitag, 8. Mai 2009, 17:00 Uhr

"Jeder Rückläufer kann auf eine Gemeinschaftsschule wechseln"

Infoarchiv Norderstedt |  Jedes Kind, dass von seinen Eltern zunächst für die fünfte Klasse auf einem Gymnasium angemeldet wird, den Anforderungen dort aber nicht gewachsen ist, kann als sogenannter "Rückläufer" anschließend auch auf eine Gemeinschaftsschule wechseln, dass stellte Segebergs Schulrätin Marianne Böttcher jetzt gegenüber den Lübecker Nachrichten klar. Damit widerspricht sich hartnäckigen Gerüchten, die Rückläufer könnten lediglich auf Regionalschulen wechseln, was beispielsweise in Norderstedt und Henstedt-Ulzburg nicht oder kaum möglich wäre. Auch die OrganisatorInnen des gescheiterten Norderstedter Bürgerbegehrens zur Schulreform hatten diese Falschmeldungen zum Teil an ihren Info-Ständen verbreitet. Nach Böttcher sei tatsächlich nur die Überlastung der stark nachgefragten Gemeinschaftsschulen ein Problem, weil die Einrichtungen im Ernstfall auch "überschüssige" Anmeldungen ablehnen können. Danach sieht es zur Zeit beispielsweise in Boostedt aus, wo es die Gemeinschaftsschule für das Schuljahr 2009/2010 mit 90 Anmeldungen auf 70 vorhandene Plätze zu tun hat. Hier wird neben der Ablehnung einzelner Anmeldungen jetzt sowohl der Ausbau der Schule, als auch die vorübergehende Unterbringung von Schülern in Containern diskutiert. Grund des Zustroms ist offenbar das Fehlen ausreichender Gemeinschaftsschul-Angebote im benachbarten Bereich Neumünster. Auch in Bönningstedt (Kreis Pinneberg) kennt man diese Probleme: Hier zählt man bislang 103 Anmeldungen, alleine 40 Kinder aus Quickborn wollen auf die Bönnigstedter Gemeinschaftsschule - die Kommunalpolitik in Quickborn hatte ausschließlich auf die ungeliebte Regionalschule gesetzt.

Veröffentlicht in Sonstige mit den Schlagworten Henstedt-Ulzburg, Norderstedt, Schule