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Mittwoch, 6. November 2013, 13:11 Uhr
Klage von BUND und NABU erfolgreich
Bundesverwaltungsgericht stoppt Weiterbau der A20
Infoarchiv Norderstedt | Schockstarre bei der Industrie- und Handwerkskammer Schleswig-Holstein: Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig den Weiterbau der A20 zwischen den Segeberger Ortschaften Weede und Wittenborn gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt ist nach Meinung des Gerichts "rechtswidrig und nicht nachvollziehbar".
So war das BVerwG nicht davon überzeugt, dass die Bestandserfassung von Fledermäusen um die Segeberger Kalkhöhle durch das Land mit Methoden erfolgte, die "den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen" entsprachen. "Daher konnte das Gericht nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass das Vorhaben mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets (Fauna-Flora-Habitat, Anm. d. Red.) ...verträglich ist." Der 9. Senat des Gerichts gab damit Klagen der Umweltverbände BUND und NABU, sowie der Gemeinde Klein Gladebrügge statt, die den geplanten Verlauf der A20 aus Lärmschutzgründen ablehnt. BUND und NABU bezweifeln, dass bei der Planung ausreichend Rücksicht auf die Flugrouten der gut 20.000 Fledermäuse genommen wurde, die im Winter in den Segeberger Höhlen leben. "Das ist ein guter Tag für die Fledermäuse", kommentierte deshalb auch NABU-Landesgeschäftsführer Ingo Ludwichowski den Urteilsspruch gegenüber dem NDR.
Die auch als "Küstenautobahn" bezeichnete A20 führt vom Autobahndreieck Kreuz Uckermark über Neubrandenburg, Rostock und Lübeck nach Weede bei Bad Segeberg und sollte nach letztem Planungsstand bis 2017 nördlich von Hamburg an die A7 angeschlossen werden. Eine Weiterführung nach Bremerhaven inklusive Querungen von Elbe und Weser ist in der Entwurfsplanung. Ziel des längsten, zusammenhängenden Autobahnprojektes seit 1945 ist die Verbindung der Küstenregionen von Nord- und Ostsee und ihr Anschluss an das europäische Verkehrsnetz. Umweltschützer kritisieren hingegen die Zerstörung ökologisch wertvoller Gebiete und befürchten durch den Bau der A20 eine nochmalige Ausweitung des Kfz-Verkehrs.
Während die Industrie- und Handwerkskammer in Schleswig-Holstein auf das Leipziger Urteil mit Enttäuschung reagierte und das nördlichste Bundesland im "geografischen Abseits" sah, kündigte Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) an, die beanstandeten Fehler in einem Planänderungsverfahren "mit Hochdruck" zu beheben". Die durch das Gerichtsurteil erforderlich werdenden Planungsänderungen werden laut Meyer allerdings mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Er stellte mit Bedauern fest, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die A 20 noch in dieser Legislaturperiode bis an die A7 heranzuführen, damit nicht erreicht werden könne.
Nach Auffassung von BUND und NABU bestätigt die Gerichtsentscheidung die Notwendigkeit und Bedeutung der Klagemöglichkeit für Naturschutzverbände. "Trotz immer wieder gegenüber dem Vorhabenträger im Verfahren deutlich benannter, massiver Bedenken gegen die Planung war leider nicht das Gespräch, sondern erst die Klage von NABU und BUND vor Gericht in der Lage, der Natur zu Ihrem notwendigen Recht zu verhelfen. Wer an diesem Recht aber die Axt anlegt, gefährdet die Sicherung unseres Naturerbes“, folgert NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz.