- Themen
- Alternative Zentren
- Arbeit & Kapital
- Behindertenpolitik / Assistenzbedürftige
- Bildung
- Energiepolitik
- Faschismus / Antifaschismus
- Flucht und Migration
- Frauen / Feminismus
- Frieden
- Geschichte
- Internationalismus
- Jugendpolitik
- Kindergärten & Kinderbetreuung
- Kommunalpolitik
- Kultur
- Landesgartenschau & Stadtpark
- Lesbisch/Schwules
- Medien
- Medizinische Versorgung & Gesundheit
- Polizei & Justiz
- Religion
- Repression / Antirepression
- Sonstige
- Soziales
- Sport
- Stadtentwicklung
- Umwelt
- Verkehr
- Artikel Altbestand
- Schlagworte
- Galerien
- Links
- Termine
- Über uns
+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +
Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.
Dienstag, 20. Mai 2014, 15:47 Uhr
Erweiterung des Untersuchungsraum gefordert
A20-Urteil: BUND und NABU fordern vollständige Umsetzung
Infoarchiv Norderstedt | NABU und BUND fordern die Landesregierung in Kiel auf, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Neubau der A20 bei Bad Segeberg vollständig umzusetzen.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts hatten im November 2103 der Klage der beiden Naturschutzverbände stattgegeben. Nun bestehe die Gefahr, dass sich die derzeitigen Planungsaktivitäten des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr ((LBV) vor allem die Fledermäuse im Fokus haben. „Dabei ist beim LBV offensichtlich weitgehend aus dem Blick geraten, dass das Urteil auch wesentliche Aussagen zur Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Alternativenprüfung wegen der erheblichen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes (Fauna-Flora-Habitat, Anm. d. Red.) mit prioritären Lebensraumtypen trifft. Lässt sich nämlich das Vorhaben an einem günstigeren Standort oder mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen, so muss der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen,“ so BUND und NABU in einer gemeinsamen Presserklärung.
Daraus leiten die Umweltverbände eine Erweiterung des bisherigen Untersuchungsraumes nach Osten und Süden ab. Außerdem sei der Untersuchungszeitraum für Fledermäuse – planungsrechtlich zwingend erforderlich – auf volle zwei Jahre anzulegen. BUND und NABU gehen davon aus, dass die Landesregierung ein Interesse an einem rechtssicheren Verfahren hat und die Hinweise berücksichtigen wird.