Sonntag, 29. Januar 2012, 6:57 Uhr

Kreuzungsgetümmel

Legal, illegal, sch....egal

Ein "Verkehrsknoten" ... im wahrsten Sinne des Wortes. (Foto: Infoarchiv)

Infoarchiv Norderstedt | Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Laut §11 StVO darf "trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung (...) einfahren, wenn er auf ihr warten müßte." Daran halten tun sich AutofahrerInnen jedoch kaum, jedenfalls nicht auf den wesentlichen Verkehrsknoten in Norderstedt. Insbesondere die Linksabbieger aus der Ulzburger Straße oder wie hier aus der Ochsenzoller Straße in die Ohechaussee fahren meist so lange in den Kreuzungsbereich ein, bis sie in dritter oder vierter Reihe senkrecht zur eigentlich anvisierten Fahrtrichtung auf der Kreuzung stehen. Die Folge: Der Ost-West-Verkehr auf der Ohechaussee kann die Kreuzung kaum mehr passieren, es kommt zu Hupkonzerten, vereinzelten Unfällen und regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und RadlerInnen.

Laut Kai Hädicke-Schories, Verkehrsbeauftragter der Polizei Norderstedt, werden die Verstöße an den genannten Kreuzungen zwar hin und wieder geahndet, für eine dauerhafte Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung fehlten der Polizei aber die Möglichkeiten. Auch eine veränderte Ampelschaltung ist nach Meinung von Hädicke-Schories keine Lösung, weil dann der Verkehr zu den Stoßzeiten nicht abfließen könne, mit anderen Worten: Das gefährliche Verhalten der Autofahrer, das rechtlich als Ordnungswidrigkeit gilt, wird toleriert. Wer dennoch erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog 20 Euro berappen, wer durch das verbotene Einfahren in die Kreuzung einen Unfall verursacht 35 Euro (zuzüglich Unfallkosten).