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Donnerstag, 1. Januar 2015, 11:55 Uhr
Prost Neujahr: 8,50 Euro - mindestens!
Der bundesweite, gesetzliche Mindestlohn tritt in Kraft
Für sie gilt bereits ein Mindestlohn: Nicht weniger als 10,25 Euro dürfen Gerüstbauer pro Stunde verdienen, ab Mai 2015 sind es sogar 10,50 Euro. Der neue, bundesweite Mindestlohn schützt ab 1. Januar jene 3,7 Millionen Beschäftigte, für die es bislang keinerlei Lohnuntergrenze gab (Foto: Inforachiv).
Infoarchiv Norderstedt | Zum 1. Januar 2015 tritt der branchenübergreifende, gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde in Kraft. Darauf hat jetzt auch der Bundestagsabgeordnete Franz Thönnes (SPD) hingewiesen. Neben zahlreichen Ausnahmen bleibt aber fraglich, ob die neue Lohnuntergrenze effektiv überwacht wird.
Infos und Hotlines
Nicht weniger als 8,50 Euro pro Stunde! Das gilt mit wenigen Ausnahmen ab dem 1. Januar 2015 für alle Beschäftigten in Deutschland, deren Tätigkeit nicht unter einen Tarifvertrag oder Branchenmindestlohn fällt.
Viele Informationen zum bundesweiten, gesetzlichen Mindestlohn hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hier zusammengefasst. Bei weitergehenden Fragen können Beschäftigte sich ab dem 2. Januar bei der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Hotline melden: 0391 / 4088003 (zum Festnetztarif).
Verstöße gegen den neuen Mindestlohn können schon seit heute und auf Wunsch anonym unter 030 / 60280028 gemeldet werden. Auch bei der Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es weitere Infos zum Mindestlohn.
Für die bundesweite Kontrolle der Mindestlöhne ist nämlich die Finanzkontrolle Schwararbeit (FKS) zuständig, eine Einheit des Deutschen Zolls zuständig. Und die war offenbar schon vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes unterbesetzt: Die rund 6.500 Zöllner in Diensten der FKS sollen zwar bis 2019 um 1.600 Stellen verstärkt werden, sind aber schon ab dem 1. Januar für etwa die doppelte Zahl von Arbeitnehmern zuständig, als bislang. Auch Franz Thönnes stellte jetzt klar, dass der bundesweite Mindestlohn etwa 3,7 Millionen Menschen zugute kommt, die sich bislang nur in Fällen von Lohnwucher vor Dumpinglöhnen schützen konnten. Ähnlich viele Beschäftigte waren zuvor bereits durch insgesamt 16 Branchenmindestlöhne erfasst, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandelt wurden. Sie liegen in der Regel deutlich oberhalb von 8,50 Euro und bleiben auch weiterhin gültig.
Weiterhin von Mindestlöhnen ausgenommen sind ZeitungszustellerInnen (hier gilt eine stufenweise Angleichung mit einem Anfangslohn von 6,38 Euro), Minderjährige, Auszubildende und PraktikantInnen in Pflichtpraktika oder freiwilliger "Orientierung", sowie Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr ihrer Tätigkeit. Damit bleiben ausgerechnet die schwächsten Akteure am Arbeitsmarkt ungeschützt, wie neben den Gewerkschaften auch Sozialverbände, DIE LINKE und Teile von Bündnis 90/Die Grünen kritisieren.
SPD-Politiker Thönnes sieht in dem bundesweiten Mindestlohn dennoch einen "historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik", der vielen ArbeitnehmerInnen helfe. Alleine im Kreis Segeberg würden ab Januar fast 26.000 Niedriglohn-Beschäftigte von der neuen Untergrenze profitieren. Außerdem schütze der Mindestlohn diejenigen Arbeitgeber, die auch bisher schon faire Löhne gezahlt haben. "Sie müssen", so Thönnes", "jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Ausbeutung, Dumping und Aufstockung durch die Steuerzahler basiert."
Dass auch Beschäftigte mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro kaum sich selber und schon gar keine Familie ernähren können, ist die andere Seite der Medaille. Und auch im Rentenalter landen Mindestlohn-Beschäftigte sicher - in den Armen des Sozialamtes.