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Freitag, 3. Juli 2009, 17:00 Uhr

Urteil gegen Rassismus-Opfer rechtskräftig

Infoarchiv Norderstedt |  In diesem Minuten beginnt in Bad Segeberg eine "Demonstration gegen staatlichen Rassismus". Während die InitiatorInnen der Antifa-Gruppe Plan B auf diese Art noch einmal "Solidarität mit Robert N." fordern, hat der 28jährige Nigerianer - zumindest juristisch - bereits aufgegeben. Am 24. Juni war Robert Nwanna vom Segeberger Amtsrichter Florian Wüllenkemper wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er sich im Mai 2005 gegen eine Gruppe von 10 bis 15 betrunkenen Rassisten allzu hart zur Wehr gesetzt habe. Nwanna war damals unter anderem als "Nigger" und "Scheißneger" beschimpft-, getreten- und mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden, bevor er sich in seine Wohnung flüchten konnte. Kurz darauf sprang er jedoch aus dem Küchenfenster und ging in eine direkte Auseinandersetzung mit dem Haupttäter - vermutlich um angedrohte Angriffe auf seine Familie zu verhindern. Dabei verletzte er den - ebenfalls mit Messer und Minigolfschläger bewaffneten - Haupttäter Artur Krug mit einem Messerstich schwer am Hals. Der eigentliche Skandal dann aber das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft: Während die herbeigerufenen Beamten Nwanna festnahmen und vor der johlenden Meute abführten, wurden die Rassisten nicht behelligt - ihre Waffen nicht sichergestellt. Die ermittelnden Beamten waren sich zudem nicht zu schade, in den Ermittlungsakten zu vermerken, Nwanna sei von seiner Lebensgefährtin (von dem Beamten in Anführungszeichen gesetzt) und einem Kleinkind ("augenscheinlich Mulattin") begleitet worden. Auch die anfangs zuständige Staatsanwältin Silke Füßinger sah keinen Anlass, an der Version der zehn zum Tatzeitpunkt offenbar betrunkenen und zum Teil vorbestraften Rassisten zu zweifeln und ermittelte ausschließlich gegen den damals in Wahlstedt lebenden Nigerianer. Und nachdem sie durch eine Anzeige von Nwannas Anwältin Jennifer Jakobi zu Ermittlungen gezwungen war, versandeten die Verfahren ergebnislos: Füßinger konnte bei der Gruppe keine strafbaren Handlungen feststellen, obwohl deren Angriff weitgehend unstrittig ist. Wenn heute nun einige Dutzend Menschen durch die Kurstadt ziehen und die rassistische Atmosphäre anprangern, von der das gesamte Verfahren gegen Robert Nwanna geprägt war, ist das zumindest juristisch nicht mehr von Belang: Von den vierjährigen Ermittlungen gegen seine Person zermürbt, hat der 28jährige trotz guter Aussichten keine Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Veröffentlicht in Sonstige mit den Schlagworten Antifa, Polizei