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Sonntag, 3. Juni 2012, 16:53 Uhr
Verletzt Hamburgs Senat seine Auskunftspflichten?
Streit um Langenhorner Chausssee
Infoarchiv Norderstedt | Neuer Ärger in Sachen Langenhorner Chaussee: Weil der Hamburger Senat eine am 21. März eingereichte Anfrage der Grünen bis heute nicht beantwortet hat, werfen die nun der Landesregierung vor, gegen Informationspflichten zu verstoßen.
Der Senat hält die Radwege entlang der Trasse für unsanierbar, die Polizei empfiehlt die vollständige Überplanung der Chaussee - dennoch passiert bislang nichts (Foto: GAL)
In der Anfrage hatte die GAL (inzwischen Bündnis 90/Die Grünen) wissen wollen, wann denn mit der Fertigstellung des Verkehrsgutachtens zu rechnen sei, für das sich SPD und FDP im Oktober 2011 ausgesprochen hatten. Mit der Entscheidung für das rund 100.000 Euro teure Gutachten zur Verkehrsentwicklung im Norden Langenhorns lehnte die Bezirksversammlung damals gleichzeitig einen Antrag der GAL ab, die die Langenhorner Chaussee schnellstmöglich auf zwei Spuren zurückbauen- und beidseitig Radstreifen auf der Fahrbahn einrichten lassen wollte.
Michael Werner-Boelz, Fraktionschef der GAL in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, sieht in der überlangen Bearbeitungsdauer seiner Anfrage Kalkül: "Wir hatten von Anfang an den Verdacht, dass das geforderte Gutachten nur die Gemüter beruhigen soll. Nach unserem Kenntnisstand haben lange Zeit keine Gespräche zwischen der Fachbehörde und dem Bezirksamt (...) stattgefunden." Inzwischen sage die Behörde nun, dass ein Gutachten vor Fertigstellung des Knoten Ochsenzoll gar nicht sinnvoll sei. Werner-Boelz: "In der Zwischenzeit passieren aber weiter laufend Unfälle auf der Langenhorner Chaussee".
Die Grünen haben deshalb am Freitag über Till Steffen, Grünen-Sprecher für Verkehrspolitik und Bezirke in der Bürgerschaftsfraktion, in Sachen Anfrage nachgehakt. Steffen: "Der SPD-Senat fängt sich reihenweise Rügen der Bürgerschaftspräsidentin wegen der Nicht-Beantwortung von Bürgerschaftsanfragen ein. Jetzt werden auch noch die gesetzlichen Rechte von Bezirksabgeordneten missachtet". Nach Meinung des Bürgerschaftsabgeordneten "verstetigt der Senat" damit "seine Geringschätzung demokratischer Regeln". Fortsetzung folgt.