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Dienstag, 24. Februar 2015, 16:10 Uhr

Entlastung um 1,04%

Stadtwerke schlagen Senkung des Strompreises vor

Infoarchiv Norderstedt | Für die morgige Sitzung des Stadtwerkeausschusses schlägt die Werkleitung die Senkung des Preises für die Grundversorgung mit Strom zum 01.06.2015 um 0,32 Ct/kWh brutto (0,27 Ct/kWh netto) vor. Dies entspricht bei einem Durchschnittskunden mit 2.100 kWh Jahresverbrauch einer Ersparnis von 6,72 Euro brutto oder 1,04 % im Jahr. Während gegenüber 2014 die Kosten für die NEV-Umlage nach der Netzentgeltverordnung (+0,145 Ct/kWh) und die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (+0,076 Ct/kWh) geringfügig höher ausfallen, verringern sie sich bei der EEG-Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (-0,070 Ct/kWh) , der Offshore-Umlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz (-0,301 Ct/kWh) der Umlage abschaltbarer Lasten nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (-0,003 ) sowie den Entgelten für die Netznutzung (-0,220). Außerdem haben sich die Beschaffungskosten für Strom nach Darstellung der Werkleitung um 0,10 Ct/kWh erhöht.

Im September 2014 wurde keine Anpassung des Grundversorgungstarifs ab 01.01.2015 wegen der noch nicht endgültig feststehenden Belastungen und Abgaben vorgenommen. Seinerzeit wurde noch von einer Erhöhung der Netzentgelte ausgegangen.

Der lange Vorlauf bis zur Umsetzung der Preissenkung zum 01.06.2015 ist erforderlich, da die Vorlage am 17.03.2015 noch die Stadtvertretung passieren muss bevor sie dann nach dem Energiewirtschaftsgesetz sechs Wochen vor dem Inkrafttreten zu veröffentlichen ist.

Veröffentlicht in Energiepolitik mit den Schlagworten Stadtwerke Norderstedt, Strompreis