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Freitag, 9. Oktober 2009, 18:00 Uhr

Rechtsfreie Räume für die Landesgartenschau?

Infoarchiv Norderstedt |  Gelten für die Organisatoren der Landesgartenschau 2011 in Norderstedt eigene Gesetze? Den Verdacht legt eine Entscheidung der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Segeberg vom 2. Oktober durchaus nahe. Darin genehmigt die Behörde der bauausführenden Stadtpark Norderstedt GmbH nachträglich ein rechtswidriges Baggerverfahren und segnet damit einen durchaus massiven Verstoß gegen den von ihr selbst ausgegebenen Planfeststellungsbeschluss ab. Konkret geht es um das Abtragen des ehemaligen Dammes zwischen beiden Norderstedter Stadtparkseen, die zur Schonung der Gewässer zwingend im Nassbaggerverfahren hätte erfolgen müssen. Offenbar aus Kostengründen verzichtete die Stadtpark GmbH aber darauf und ließ von Land aus baggern. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) reagierte inzwischen enttäuscht, aber gefasst auf die Entscheidung: "Nach dem bisherigen Verlauf des gesamten Verfahrens kam die Entscheidung der UWB für uns leider nicht überraschend", erklärt die Landesvorsitzende des BUND, Sybille Macht-Baumgarten. "Hier hat die UWB das rechtswidrige Handeln der Stadtpark GmbH aus offenbar politischen Gründen nachträglich sanktioniert! Und Herwig Niehusen, vom Norderstedter BUND ergänzt: "Wir bedauern die erneuten Entscheidungen der UWB zugunsten der Stadtpark GmbH. Angesichts der bereits erfolgten und noch geplanten schwerwiegenden Eingriffe in den Naturhaushalt wird das Motto der LGS 2011 "Ideen in Natur" auf den Kopf gestellt. Norderstedt hätte eine Landesgartenschau im Einklang mit der Natur gut getan, diese Chance haben die Verantwortlichen verspielt." Übrigens: Dem BUND wird bis heute die ihm rechlich zustehende Einsicht in die Unterlagen zur Planänderung verwehrt.

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