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Donnerstag, 9. Juni 2011, 15:43 Uhr

Tarifregelungen für Allgemeinverbindlich erklärt

Mindestlöhne für Bäckerei-Beschäftigte

Infoarchiv Norderstedt | Großer Erfolg für die Beschäftigten im Bäckerhandwerk: Gemeinsam mit der Bäckerinnung des Landes Schleswig-Holstein konnte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Allgemeinverbindlichkeit ihrer Tarifregelungen durchsetzen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Fälle von Dumpinglöhnen in der Branche gab der Tarifausschuss des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit jetzt der Forderung nach.

Logo der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Logo der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

"Damit", so hofft die NGG, "gehören heftige Formen des Lohndumpings im Bäckerhandwerk der Vergangenheit an". Von nun an gelten in verschiedenen Lohngruppen die Einstiegslöhne in ganz Schleswig-Holstein verbindlich für alle Betriebe und alle Beschäftigten. Mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit hebt das zuständige Bundesministerium tarifliche Regelungen zwischen Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen in den Rang eines Gesetzes. Für allgemeinverbindlich erklärte Verträge müssen also fortan von allen Arbeitgebern und Beschäftigten beachtet werden, nicht nur von Gewerkschaftsmitgliedern und Angehörigen der Arbeitgeberverbände.

"Es gibt gelernte Bäcker, denen ein Stundenlohn von mindestens 11 Euro zusteht und die mit 7,50 Euro in der Stunde abgespeist wurden", so Christa Theinert, Gewerkschaftssekretärin der NGG in der Region Hamburg-Elmshorn, zu den Problemen der Branche. Ihr ist wichtig, dass neben den Lohntarifen auch der Manteltarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, in dem alle wichtigen Arbeitsbedingungen geregelt sind: So bestimmt der Manteltarif etwa die Urlaubsdauer, die gerade in dieser Branche so wichtigen Sonn- und Feiertagszuschläge oder auch die Arbeitszeiten der Beschäftigten.

Theinert bewertet die Allgemeinverbindlichkeit als einen notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Der Wettbewerb im Handwerk müsse, so die Gewerkschafterin, über die Qualität der Bröchen und nicht über den niedrigsten Lohn für die Verkäuferin ausgetragen werden.

Veröffentlicht in Arbeit & Kapital mit den Schlagworten Gewerkschaften, NGG, Schleswig-Holstein