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Mittwoch, 14. August 2013, 17:02 Uhr

Bohrungen sind jedoch nicht erlaubt

Fracking: Aufsuchungserlaubnis für Feld Bramstedt erteilt

Infoarchiv Norderstedt | Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld als Bergbehörde Schleswig-Holsteins hat eine Aufsuchungserlaubnis für das Erlaubnisfeld Bramstedt erteilt.

Das teilte das Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Damit wurde der bereits seit Herbst 2012 vorliegende Antrag der kanadischen Firma PRD Energy GmbH auf Erkundung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen für das o.g. Gebiet (von Neumünster bis Barmstedt) positiv beschieden. Nach der Mitteilung der Landesregierung sieht das Bergrecht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vor, die Landesregierung selber habe keine Handlungsspielräume. Die Erlaubnis erstreckt sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren.

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Bei der Aufsuchungserlaubnis handelt es sich lediglich um das Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. „Es sind damit keinerlei Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder gar Frack-Maßnahmen erlaubt“, so das Ministerium. Darüber hinaus gehende Genehmigungen sind aktuell nicht zu erwarten. Im März 2013 hatte die Landrätin Jutta Hertwieg nach einem Bericht der Segeberger Zeitung darauf hingewiesen, dass das LBEG die weitere Entwicklung auf bundesgesetzlicher Ebene abwarten wird und Anträge auf Untersuchungen vorerst nicht weiter bearbeiten würde. Anfang Juni hatte die Bundesregierung erklärt, in dieser Wahlperiode kein Gesetz zur Gasgewinnung aus tiefen Gesteinsschichten mehr einzubringen.

Veröffentlicht in Energiepolitik mit den Schlagworten Bad Bramstedt, Fracking, Jutta Hartwieg