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Freitag, 24. Januar 2003, 1:00 Uhr
"Wer mehr will, muß das selbst bezahlen"
Gesundheitsversorgung vor dem Fall
Info Archiv | "Wer Ski läuft, raucht oder Bungeespringen betreibt, nimmt Verletzungen und Erkrankungen in Kauf, die nicht von der Allgemeinheit bezahlt werden können", sprach sich der Mediziner und stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung im Kreis Segeberg für schwere Einschnitte im Gesundheitswesen aus. Darüber hinaus vertrat er das derzeit diskutierte Konzept der partiellen Selbstbeteiligung: "Eine Grundversorgung muß von der Solidargemeinschaft finanziert werden. Wer mehr will, muß das selbst bezahlen."
Künftig sollen also nur noch Besserverdienende in den Genuß einer optimalen Gesundheitsversorgung gelangen, wie dies schon jetzt beim Zahnersatz der Fall ist. Wer sich künftig beispielsweise den EKG-Check nicht leisten kann, muß mit höheren Risiken leben und darauf verzichten. Auch bei den Arzneimitteln befürwortet Köhler eine weitere Verschärfung der Zuzahlungen. Keine Einschnitte duldet er hingegen bei den Budgets der ÄrztInnen: "Die KV hat ausgerechnet, dass jeder Mediziner im Durchschnitt 15 Prozent seiner Arbeitszeit umsonst arbeitet. Das ist betriebswirtschaftlich nicht zu vertreten, zumal die Kosten für die Geräte darin noch gar nicht enthalten sind." Der Funktionär der Kassenärzte betreibt somit klassische Klientelpolitik auf dem Rücken der PatientInnen.
Noch vor kurzem hatte Hans H. Köhler öffentlich kritisiert, dass die freie Arztwahl in Gefahr sei. Es schien so, dass er sich damit deutlich vor die PatientInnen stellt und den skandalösen Sparvorschlägen eine Absage erteilt. Mit seinem Interview in der "Norderstedter Zeitung" ließ er hingegen die Katze aus dem Sack.
Das Konzept, nur noch die medizinische Grundversorgung zu garantieren, ist indes nicht neu: Schon seit Jahren erhalten Flüchtlinge im Duldungsstatus nur noch ärztliche Leistungen im akuten Notfall. Sowohl Prävention, als auch Nachsorge wird für diese MigrantInnen nicht mehr getragen. Vielleicht kein Zufall, dass Hans H. Köhler einen Teil seiner Arbeit als Anstaltsarzt der JVA Glasmoor und damit auch der Abschiebehaft Glasmoor versieht, für deren Insassen das Vorstehende gilt.