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Mittwoch, 24. April 2013, 11:39 Uhr

Weichen für geförderten Wohnungsbau gestellt

Nur die FDP wollte die Entscheidung vertagen

Blick auf das Hochhaus am Glashütter Markt.

Wohnungen, Wohnungen, Wohnungen. In Norderstedt fehlen zur Zeit bis zu 4.000 kleine, bezahlbare Unterkünfte - natürlich möglichst nicht "en bloc", wie hier am Glashütter Markt (Foto: Infoarchiv)

Infoarchiv Norderstedt | Mit den Stimmen von SPD, CDU, GALiN und DIE LINKE beschloss die Stadtvertretung mehrheitlich bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete zukünftig 30% der Wohnbauflächen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern.

Der Weg dorthin war etwas holprig. Nachdem der SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Lange seinen Antrag damit begründet hatte, dass es für einkommensschwache Haushalte einen ausgeprägten Mangel an bezahlbarem Wohnraum gebe, der die Verantwortlichen in der Politik zum Handeln bewegen müsse, forderte Klaus-Peter Schroeder (Fraktionsvorsitzender der FDP) eine Verweisung an die Fachausschüsse für Soziales und Stadtentwicklung und Verkehr. Man solle die Thematik dort intensiv beraten und keine ad hoc-Entscheidung fällen. Arne-Michael-Berg von der CDU sah durchaus die Notwendigkeit für geförderten Wohnungsbau, lehnte aber eine städtische Wohnungsbaugesellschaft (wiederholt) ab. Er stellte einen Änderungsantrag, der in Teilen eher redaktioneller Art war und zusätzlich die Verwendung zurückfließender Mittel aus alten Fördermaßnahmen beinhaltete. Miro Berbig, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE, machte deutlich, dass man jetzt zu einer politischen Entscheidung kommen müsse und die Angelegenheit nicht vertagen dürfe. Jürgen Lange wies seinerseits darauf hin, dass die Gesamtthematik in beiden Fachausschüssen bereits besprochen worden sei.

Nach einer Sitzungsunterbrechung, die in ihrem Verlauf noch einmal verlängert wurde, hatten sich SPD und CDU auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Die Verweisung an die Ausschüsse wurde mehrheitlich abgelehnt. Der neu gefasste Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen, mit Ausnahme der FDP. Die Berücksichtigung einer 30%igen Wohnbaufläche für geförderten Wohnungsbau soll in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem Baugesetzbuch (Bau GB) vereinbart werden. Außerdem sollen die zurückfließenden Mittel der Landesförderung als Zuschüsse an die Bauträger verwendet werden. Dabei sollen bei der baulichen Umsetzung grundsätzlich am örtlichen Markt agierende Genossenschaften und Wohnungsbauunternehmen bevorzugt Berücksichtigung finden.

Bisher wurden weder Genossenschaften noch Wohnungsbaugesellschaften ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht, auch für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Man darf gespannt sein, wann die beschlossene Verfahrensweise erstmalig zur Anwendung kommt und wie die Wohnungswirtschaft darauf reagiert.