- Themen
- Alternative Zentren
- Arbeit & Kapital
- Behindertenpolitik / Assistenzbedürftige
- Bildung
- Energiepolitik
- Faschismus / Antifaschismus
- Flucht und Migration
- Frauen / Feminismus
- Frieden
- Geschichte
- Internationalismus
- Jugendpolitik
- Kindergärten & Kinderbetreuung
- Kommunalpolitik
- Kultur
- Landesgartenschau & Stadtpark
- Lesbisch/Schwules
- Medien
- Medizinische Versorgung & Gesundheit
- Polizei & Justiz
- Religion
- Repression / Antirepression
- Sonstige
- Soziales
- Sport
- Stadtentwicklung
- Umwelt
- Verkehr
- Artikel Altbestand
- Schlagworte
- Galerien
- Links
- Termine
- Über uns
+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +
Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.
Freitag, 5. Juli 2013, 12:00 Uhr
Strafbefehl gegen Thormählen
Zehn Monate auf Bewährung und 10.000 Euro Geldbuße
Der verwaiste Schreibtisch Thormählens. Seit mehr als einem Jahr muss Henstedt-Ulzburg nun ohne hauptamtlichen Bürgermeister auskommen (Foto: Infoarchiv)
Infoarchiv Norderstedt | Der Strafbefehl ist raus, die Ungewissheit bleibt: Zehn Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und 10.000 Euro Geldbuße sollen gegen den suspendierten Bürgermeister Henstedt-Ulzburgs verhängt werden - wegen Betrugs und "Vorenthalten von Arbeitsentgelt". Doch Torsten Thormählen wehrt sich, hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl angekündigt.
Sein Kieler Anwalt Michael Gubitz ging sogar noch einen Schritt weiter, kündigte in einer Presseerklärung neben dem Einspruch schon die Ladung von Zeugen an, denen "die tatsächlichen Verhältnisse" bekannt gewesen seien. Und direkt zum Strafbefehl: "Sowohl die Annahme, Herr Thormählen hätte sich strafbar gemacht, als auch das in dem Strafbefehl vorgesehene Strafmaß stößt hier auf völliges Unverständnis." Nach Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei soll der im Mai 2010 gewählte Verwaltungschef seinen Diensherren zwischen 2007 und 2011 Nebeneinkünfte als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau verschwiegen haben, um der Abführungspflicht für diese Gelder zu entgehen. Der Stadt Norderstedt und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sei dadurch ein Schaden in Höhe von insgesamt 69.800 Euro entstanden. Außerdem soll er einzelne Beschäftigte der Kommunalbetriebe Ellerau nicht korret sozialversichert haben. Letzteres bestreitet Thormählen über seinen Anwalt, die Nebeneinkünfte hingegen habe er keinesfalls verschwiegen, sie seien den "maßgeblichen Personen" bekannt gewesen.
So oder so: Für Verwaltung und Kommunalpolitik in Henstedt-Ulzburg geht die Hängepartie weiter, denn der seit Februar 2012 beurlaubte Bürgermeister muss noch auf unabsehbare Zeit durch die ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU) vertreten werden, die in ihrer Amtsführung nicht unumstritten ist. Am 22. September können die BürgerInnen nun in einem Bürgerentscheid parallel zur Bundestagswahl über die Abwahl Thormählens entscheiden. Selbst wenn das Ergebnis gegen den Beschuldigten ausfällt, ist für die Ausschreibung des Bürgermeisterpostens und das anschließende Wahlverfahren mit einer Dauer von mehreren Monaten zu rechnen. Hauptamtlich geführt wird das Ulzburger Rathaus also allenfalls wieder im Frühjahr 2014.