+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +

Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.

Freitag, 2. April 2004, 2:00 Uhr

Nichts ohne uns über uns !

Interview mit der Norderstedter Behindertenbeauftragten Inge Gravenkamp

Astrid Jodeit | Frage Infoarchiv : In Norderstedt wurde 1990 die Stelle der Behindertenbeauftragten eingerichtet. Frau Gravenkamp, Sie sind sozusagen von der ersten Stunde an dabei und füllen diese Arbeit mit ihrer Kraft und ihrem Engagement.Nach nunmehr vierzehn Jahren blicken Sie zurück auf eine zweifellos ausgefüllte Zeit. Es lassen sich hier unmöglich alle Projekte, Kämpfe und Erfolge nachzeichnen. Aber gibt es aus Ihrer persönlichen Sicht Momente von besonderer Genugtuung ?

Antwort Gravenkamp : Genugtuung ist vielleicht nicht das richtige Wort. Auf jeden Fall hat es viele Momente großer Freude gegeben. Ich bin zum Beispiel immer wieder happy, wenn ich öffentliche oder nicht öffentliche Bauträger davon überzeugen konnte ein Haus, eine Straße oder einen Platz barrierefrei zu gestalten. Ein Highlight habe ich vor acht Jahren erlebt : Ich hatte bei Kollegen angefragt, ob sie bei der Planung eines bestimmten Gebäudes an die Einrichtung einer Behindertentoilette denken. Als Antwort erhielt ich ein freudiges Lachen mit der Bemerkung : „Frau Gravenkamp ! Nun haben Sie uns schon sechs Jahre lang genervt ! Glauben Sie, dass wir so etwas noch vergessen würden ?“ Ich habe das als eines meiner nettesten erhaltenen Komplimente empfunden und denke, wenn in allen behindertenrelevanten Bereichen solche Antworten kommen, wird meine Stelle als Behindertenbeauftragte überflüssig sein. Mindestens genauso schön ist es, wenn ein behinderter Mensch einen neuen Arbeitsplatz bekommen kann; vor allem, wenn es sich um einen geistig behinderten Menschen handelt. Gerade diesem Personenkreis gegenüber gibt es immer noch besondere Vorurteile. Geistig behinderte Menschen legen häufig viel wert auf Selbständigkeit und Gleichbehandlung. Sie wollen nicht immer nur in Behindertenwerkstätten arbeiten und in Heimen leben. Da ist dann „Klinkenputzen“ bei Arbeitgebern und Vermietern angesagt und die Freude ist um so größer, wenn man da aufgeschlossene Personen findet, die mit Kreativität und Fantasie einen Arbeitsplatz anbieten oder sogar einrichten, so dass sowohl alle Beschäftigten und die Firma insgesamt davon profitieren. Große Erleichterung empfinde ich auch, wenn wieder einmal ein Förderausschuss mit positiven Ergebnis getagt hat. Das bedeutet, es wurde eine so genannte Integrationsklasse eingerichtet, in der behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Solche Klassen wurden in Norderstedt seit 1986 in fast allen vergangenen Schuljahren sowohl in den Grundschulen und auch in den weiterführenden Schulen eingerichtet. Natürlich ist es nicht schwer, sich auch einmal in meinem Job zu ärgern. Aber wenn ich das Gefühl habe, ich laufe mit dem Kopf gegen die Wand, dann sehe ich mich lieber um und suche nach einen Seiteneingang. Und der findet sich eigentlich immer, zur Not müssen eben auch mal die sogenannten dicken Bretter gebohrt werden.... Es macht doch zum Beispiel riesigen Spaß, durch die automatischen Türen zu gehen zwischen Park- und Ärztehaus am Herold-Center, die seit Jahren von behinderten Menschen gefordert wurden und jetzt kürzlich eingebaut wurden.

Frage Infoarchiv : In den letzten Jahren, sagt man, hat es in der Behindertenpolitik einen Paradigmenwechsel gegeben. Verdeutlicht in dem Slogan „Nichts ohne uns über uns“ wird eingefordert, dass Menschen mit Behinderung nicht länger Objekt unterschiedlicher Maßnahmen, sondern als Subjekt verantwortlich in eigener Sache sein sollen. Das Ernennen von Behindertenbeauftragten kommt dieser Forderung nach. Trotzdem gibt es in den 1.100 Gemeinden und Städten nur 16 kommunale Beiräte und Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Und nur in Norderstedt, wenn ich richtig informiert bin, ist dieser Posten hauptamtlich besetzt. Behindertenbeauftragten ja- aber sie dürfen nichts kosten ? Verkommt da der gute Ansatz vielerorts zum Alibi ?

Antwort Gravenkamp: Sicherlich ist es immer ein guter Ansatz einer Gemeinde, die Stelle eines oder einer Behindertenbeauftragten einzurichten. Für kleinere Gemeinden kann ein ehrenamtlicher Einsatz auch sinnvoll sein. Ich vertrete aber gemeinsam mit dem Landesbeauftragten die Auffassung, dass zumindest in allen Gemeinden, die über 50 000 Einwohner verfügen, und in allen Kreisen ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter/ eine Behindertenbeauftragte beschäftigt werden muss. In Gemeinden dieser Größe kann eine effektive Arbeit ehrenamtlich nicht mehr geleistet werden. Es sei denn die Aufgabe würde sehr reduziert zum Beispiel auf die barrierefreie Gestaltung. Wenn man aber, wie es sich meiner Meinung nach gestalten müsste, alle Lebensbereiche, Beratungen, Verhandlungshilfe, Öffentlichkeitsarbeit und so weiter mit einbezieht, so ist dieses ehrenamtlich nicht leistbar. Unabhängig vom zeitlichen Aufwand, ist es für ehrenamtliche Behindertenbeauftragte nur schwer möglich direkten Zugang zum Geschehen zu bekommen. Wenn man als hauptamtliche Behindertenbeauftragte direkt in die Verwaltung eingebunden ist, so hat man die Möglichkeit zu allen Planungen, Vorhaben und Geschehnissen direkten Zugang zu bekommen. Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte haben häufig allein schon das Problem, ein geeignetes Büro zu finden, die entsprechenden Büromaterialien zu erhalten und mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ins Gespräch zu kommen. Wenn ehrenamtliche Behindertenbeauftragte nur gelegentliche Sprechzeiten durchführen (z.B. einmal wöchentlich ), so stellt das häufig für die behinderten Menschen organisatorische Schwierigkeiten dar. Ich denke, dass die Stadt Norderstedt ,1990 und das bis jetzt weiterhin mit der Beschäftigung einer Behindertenbeauftragten und der Einbeziehung aller behindertenrelevanten Angelegenheiten demonstriert, dass ihr die Situation behinderter Menschen in Norderstedt wirklich wichtig ist.

Frage Infoarchiv : Anschließend an diese Frage : Wie ist Ihre Einschätzung ? Werden Sie auch in den nächsten Jahren die einzige Hauptamtliche bleiben ? Oder gibt es andere hoffnungsvolle Tendenzen ?

Antwort Gravenkamp : Ich war, bin und bleibe sicher Optimistin. Hoffnungsvolle Tendenzen sehe ich zum Beispiel darin, dass bei einer Veranstaltung, zu der der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung eingeladen hatte, zahlreiche StadtvertreterInnen und BürgermeisterInnen von Gemeinden aufgetreten sind. Die Veranstaltung lief unter dem Motto „Behinderung und Politik“, bei der ein Schwerpunkt die Einrichtung kommunaler Behindertenbeauftragter war. Hierzu hat der Landesbeauftragte unter Beteiligung der kommunalen Beauftragten eine Informationsbroschüre herausgegeben. Interesse besteht vielerorts; nur leider wird immer auf die missliche finanzielle Lage verwiesen. Da bleibt wohl vor allem auch die Hartnäckigkeit des Landesbeauftragten gefragt !

Frage Infoarchiv : Eine der offensichtlichsten Erfolge Ihrer Arbeit sind die vielen städtebaulichen Maßnahmen der letzten Jahre in Norderstedt. Schulen und andere öffentliche Gebäude wurden barrierefrei gebaut. Sicherlich gibt es dennoch Orte und Gebäude in Norderstedt, die für Rollstühle, Gehwagen und Kinderkarren schwer zu passieren sind. Wenn sie einen Negativpreis für den behindertenfeindlichsten Ort ausgeben müssten, an welche Plätze denken Sie da ?

Antwort Gravenkamp: Norderstedt entstand ja bekanntermaßen aus vier Gemeinden und zusätzlich wurde der Ortskern Norderstedt Mitte geschaffen. In den Ursprungsgemeinden gibt es naturgemäß sehr viele alte Strassen. Diese wurden noch nicht alle komplett umgebaut. So gibt es in den Bereichen viele schmale, holprige und unübersichtliche Gehwege. Als behindertenfeindlich möchte ich diese Gebiete aber doch nicht bezeichnen, denn sie wurden ja nicht extra geschaffen, um behinderte Menschen zu ärgern. Ich würde dann doch lieber einen positiven Preis vergeben für die zahlreichen Bürgersteige, abgeflachten Bordsteinkanten, blindengerechten Lichtzeichensignalanlagen, Behindertentoiletten, Behindertenstellplätze, Orientierungsstreifen usw. Da heben wir uns in Norderstedt im landesweiten und auch wohl im bundesweiten Vergleich positiv ab ! Das sollte natürlich kein Grund zum Ausruhen sein ! Ich gehe davon aus, dass bei allen Neubauten und Umbaumaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung in Norderstedt umgesetzt werden muss und wird. Und erst wenn das endgültig in allen Bereichen vollbracht ist, können wir uns gemütlich zurücklehnen.

Frage Infoarchiv : Die hoffnungsvolle Tendenz, dass die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen im Städtebau nachlässt, wird auch dadurch gespeist, dass sich die Landesbauordnung dahingehend verändert hat, dass inzwischen barrierefreies Bauen eine Verpflichtung darstellt. Auch andere Gesetze haben sich in den letzten Jahren gewandelt. Im Jahr 2002 ist das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Viele InteressenvertreterInnen sagen, dass die neuen Bestimmungen nicht wirklich ernst genommen werden und der Schutz vor Diskriminierung noch ungenügend ist. Eine Forderung der Behindertenverbände ist, dass die einzelnen Bundesländer eigene verbindliche Gleichstellungsgesetze niederschreiben. Wie sieht es hierzu in Schleswig- Holstein aus ?

Antwort Gravenkamp : Zum 1. Januar 2003 trat das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Schleswig Holstein“ in Kraft. Im wesentlichen sind die Inhalte an das Bundesgleichstellungsgesetz angelehnt. Leider wurde eine Forderung des Landesbeauftragten nicht mit aufgenommen : Die Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Behindertenbeauftragten ! Positiv aber ist die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung, die sich nicht nur auf Gebäude und den Straßenbereich bezieht, sondern z.B. auch den Einsatz von Gebärdendolmetschern für gehörlose Menschen, wenn diese eine Behörde aufsuchen. Hier habe ich deutlich gespürt, dass gehörlose Menschen ein viel größeres Selbstbewusstsein erhalten. Sie fordern Dolmetscher an, wenn sie zum Beispiel das Sozialamt aufsuchen, oder wie kürzlich erst wieder, einen Elternabend in der Schule ihres Kindes besuchen wollen. Darüber hinaus wurde das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz angeglichen. Baumaßnahmen im Straßenbereich werden nur noch dann finanziell gefördert, wenn sie entsprechend der DIN-Norm für barrierefreie Gestaltung ausgestattet werden. Letztendlich handelt es sich hier um ein relativ neues Gesetz; ich habe aber große Hoffnungen, dass wir es mit Leben füllen können.

Frage Infoarchiv : Das neue Behindertengleichstellungsgesetz sieht zudem vor, Frauen mit Behinderung auf Grund ihrer doppelten Benachteiligung besonders zu fördern. Welche Maßnahmen gibt es hierzu ? Und welche fehlen aus Ihrer Sicht ?

Antwort Gravenkamp : Bei uns in der Stadt Norderstedt, also für die Beschäftigten in der Stadtverwaltung, gibt es einen Frauenförderplan. Dieser Plan sieht die berufliche Förderung von Frauen vor. So werden von hieraus z. B. Einladungen für Fortbildungen und Seminare auch an die Frauen weitergeleitet, die bei der Stadt Norderstedt beschäftigt sind, zur Zeit aber im Erziehungsurlaub sind. Behinderte Frauen sind davon natürlich nicht ausgeschlossen. Hinzu kommen für sie die Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB 8) und der Integrationsvereinbarung bei der Stadt Norderstedt. Sie wurde zwischen der Dienststellenleitung , dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung abgeschlossen und umfasst die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften im Sinne behinderter Menschen und wurde durch spezielle Fördermaßnahmen und Arbeitserleichterungen ergänzt. Meines Wissens sind Förderpläne in der freien Wirtschaft gültig. Dazu sollten sie aber bitte lieber unsere Gleichstellungsbeauftragte befragen. Die Integrationsvereinbarungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber erst ganz wenige in Dienststellen und Betrieben in Schleswig- Holstein. Behinderte Menschen sind grundsätzlich von allen gesellschaftlichen und sozialen Problemen betroffen, wie es andere Menschen auch sind. So betrifft sie auch die Situation, dass Frauen immer noch weniger im Berufsleben einsteigen (können) als Männer. Wenn Arbeitgeber die Kreativität, Flexibilität, das Verhandlungsgeschick und die Feinfühligkeit von Frauen gern in Anspruch nehmen möchten, sollten sie die Beschäftigung von Frauen mit und ohne Behinderung ausbauen. Besondere Probleme entstehen bei Frauen mit Behinderung, die Kinder erziehen. Es gibt Hilfsstellungen und Fördermaßnahmen für behinderte Frauen und Männer. Es gibt Hilfestellungen und Fördermaßnahmen für behinderte Kinder. Es gibt keine spezielle Fördermaßnahmen für behinderte Mütter. Ein Beispiel : Ein behindertes Kind kann zum Kindergarten gefahren werden. Für behinderte Mütter von sogenannten nichtbehinderten Kindern wird es äußerst schwierig, wenn sie ihre Kinder zum Kindergarten fahren lassen möchte. Hier sollten besondere Maßnahmen geschaffen werden bzw. Gesetze und Vorschriften flexibler gehandhabt werden. Wahrscheinlich können viele Menschen sich immer noch nicht vorstellen, dass eine schwer behinderte Frau eine tolle Mutter sein kann.

Frage Infoarchiv: Eine der ersten behindertenpolitischen Erfolge in Norderstedt waren meines Wissens die integrativen Projekte in Schule und Kindergarten. Gemeinsamer Schulunterricht von behinderten- und nichtbehinderten Kindern wurde in den achtziger Jahren verwirklicht, als andere Kommunen noch längst nicht soweit waren. Ein solcher Unterricht bedeutet einen anderen Personalschlüssel. Zur Zeit wird auch in Norderstedt bei der Bildung gespart. Förderunterricht musste wegen der Installierung der garantierten Halbtagsgrundschule vielerorts aufgegeben werden. Treffen diese Einsparungen auch integrative Maßnahmen ?

Antwort Gravenkamp : Wir wollen es nicht beschreien ! Bisher werden integrative Maßnahmen in den Schulen sowohl vom Schulamt des Kreises Segeberg als auch vom Kultusministerium großzügig gefördert. Notwendige Zivildienstleistende bzw. andere Schulbegleiter werden nach wie vor wenn erforderlich, vom Kreissozialamt finanziert. In den Kindertagesstätten haben wir eine stetig steigende Zahl von Integrationsgruppen, die entsprechend dem Kindertagesstättengesetz personell ausgestattet sind. Darüber hinaus hat die Stadt Norderstedt ein einzigartiges Projekt in Schleswig- Holstein gegründet : Die integrative Hortbetreuung. Es gibt nirgendwo gesetzliche Grundlagen, auf die eine integrative Hortbetreuung gestützt werden kann. Die Stadt Norderstedt hat diese Maßnahmen also als eine so genannte freiwillige Leistung beschlossen. Sie wird in diesem Sommer erstmalig umgesetzt werden, was mich ganz besonders freut. Bisher konnten behinderte Kinder den Kindergarten besuchen oder vormittags die Schule, aber eine integrative Betreuung am Nachmittag war ausgeschlossen.

Frage Infoarchiv: Vor einem halben Jahr traf sich in Norderstedt die „Sozialrunde“. Ein sozialpolitisches Forum, das die Sozialministerin Heide Moser vor Jahren installierte. Unter ihrem Vorsitz hat ein Arbeitskreis dazu ein Grundlagenpapier erarbeitet, in dem die Sorge geäußert wird, dass Standards und Grundsätze der Sozialpolitik demnächst doch wieder über Bord gehen, im Zuge der Sparpolitik. Welche Kürzungen wurden und werden befürchtet ?

Antwort Gravenkamp : Angesichts der knappen öffentlichen Kassen, wird allgemein befürchtet, dass zunächst bei den behinderten Menschen gespart werden soll. Ein Beispiel sind die Kürzungen bzw. die Festlegung des Landesblindengeldes bis 2005. Wie die Verhandlungen mit dem Land in Sachen Blindengeld dann weitergehen, steht bis jetzt noch in den Sternen... Es gibt die Aussagen der Landesregierung, dass keine neuen Heimplätze für behinderte Menschen geschaffen werden. Das erfüllt uns mit Sorge, denn angesichts der Zahl immer älter werdender behinderter Menschen, ist der Ausbau von Heimplätzen unbedingt erforderlich. Sicherlich ist der Ansatz positiv, möglichst vielen Menschen ein sogenanntes betreutes Wohnen zu ermöglichen; das heißt, dass geistig behinderte Menschen in eigener Wohnung leben und nur stundenweise betreut werden. Diese Lebensform kommt aber nicht für alle Menschen mit geistiger Behinderung in Frage. Es wäre also sicherlich fatal, geistig behinderte Menschen dazu zu zwingen, in eigener Wohnung zu leben. Die ambulante Form ist dann zu begrüßen, wenn der behinderte Mensch dazu in der Lage ist und dieses auch möchte. Es sollte keine Maßnahme sein zur Freischaffung von Wohnplätzen. Bei der von ihnen genannten Veranstaltung ging es im wesentlichen darum, gemeinsame Lösungswege zu erarbeiten. Frau Moser war bei dem Termin gesundheitlich verhindert. In Vertretung nahm der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung teil. Er hat zahlreiche Fragen aus dem Besucherplenum mit nach Kiel genommen und wird diese im Ministerium sobald wie möglich diskutieren. Wir werden also im Gespräch bleiben und gemeinsam Alternativen für eine angemessene Betreuung behinderter Menschen suchen und sicher finden.

Frage Infoarchiv : Sicherlich haben sich Problemlagen und Schwerpunkte ihrer Arbeit - orientiert an den Sorgen und Bedürfnissen der Menschen die Sie beraten- immer wieder verändert. Gibt es besondere Anliegen, mit denen die Menschen aktuell zu Ihnen kommen ?

Antwort Gravenkamp : Ein großes Problem, das in den letzten Jahren immer brennender wird ist die Arbeitssuche behinderter Menschen. Viele Arbeitgeber haben immer noch große Vorurteile gegenüber behinderter Menschen und stellen diese nur ungern ein. Wenn Betriebe Pleite gehen, sind die behinderten Beschäftigten noch mehr davon betroffen, als die nichtbehinderten Koleginnen und Kollegen, denn für behinderte Menschen ist es eben noch schwieriger eine neue Arbeit zu finden. Ein zweiter Schwerpunkt ist zur Zeit ganz aktuell seit Beginn des Jahres die Gesundheitsreform. Hier im Rahmen der Beratungen werden gar nicht mal so viele Fragen dazu gestellt sondern Angst geäußert. Und es werden wesentlich mehr Anträge zur Feststellung einer Behinderung bzw. Neufeststellungen gestellt. Das hängt damit zusammen, dass Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 und anderen Vorrausetzungen als chronisch Kranke anerkannt werden können. Damit werden sie schneller von Zuzahlungen befreit als andere Menschen. Somit akzeptieren auch viele behinderte Menschen die Bescheide vom zuständigen Landesamt in Sachen Schwerbehindertenausweis nicht mehr so häufig wie früher. Viel eher wird ein Widerspruch eingelegt. Da ich bei Widerspruchsformulierungen behilflich bin, entstehen enorme Beratungszeiten zusätzlich zu den allgemeinen behindertenspezifischen Fragen.

Frage Infoarchiv : Bundesweit berichten psychosoziale Träger davon, dass vermehrt Menschen die Beratung suchen, die auf Grund der Gesundheitsreformen und Agenda 2010 um ihre Existenz fürchten. Welche Auswirkungen haben die Reformen für Menschen mit Behinderung. Spüren Sie in Beratungsgesprächen etwas von der Verunsicherung ?

Antwort Gravenkamp : Die Gesundheitsreform führt nicht nur zu Verunsicherungen, sondern auch zu viel Angst. Besonders Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind und hier gerade auch Heimbewohnerinnen und Heimbewohner haben große bedenken, dass sie auf Dauer die Zuzahlungen zu Medikamenten bzw. die Bezahlung der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente nicht mehr aufbringen können. Zu anderen Gesetzen, die noch nicht endgültig beschlossen wurden, besteht große Verunsicherung; z.B. zum Sozialgesetzbuch 7. Die Menschen wissen oft noch nicht, was auf sie zukommt und wie sehr es sie in ihrem Leben einschränken wird. Sie hören derzeit nur viel in den Medien, haben aber selbst nicht die Möglichkeit, die Sache in die Hand zu nehmen oder zu beeinflussen. Das macht natürlich Angst.

Frage Infoarchiv : Eine Abschlussfrage . Wenn Sie als Behindertenbeauftragte einen Wunsch frei hätten : Was wünschen Sie dieser Stadt ?

Antwort Gravenkamp : Ich habe nur einen Wunsch frei ? Schade ! Normalerweise vergibt die gute Fee doch mindestens drei Wünsche...Dann formuliere ich eben ein Mogelpaket : Ich wünsche mir, dass Norderstedt insgesamt (nicht nur im Bereich der öffentlichen Träger) auf dem Wege zu einer absolut behindertenfreundlichen Gemeinde bleibt; das beinhaltet die barrierefreie Gestaltung, die Integration in Kindertagesstätten, Schulen und Beruf, den Erhalt und die Schaffung von individuellen Angeboten in Wohnbereichen, also das miteinander Leben.

Infoarchiv : Vielen Dank, Frau Gravenkamp, für die ausführliche Beantwortung der Fragen !

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten Infoarchiv, Norderstedt, Schule