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Samstag, 19. Juni 2004, 2:00 Uhr
"Keiner möchte Merdiye Erman abschieben..."
"Wir tun, was wir können ." Die Versprechen von Landrat Gorissen (parteilos) zum Bleiberecht von Merdiye Erman und ihrer Familie
Infoarchiv | Frage: Am 3.Mai demonstrierten MitschülerInnen bei Innenminister Buß gegen die drohende Abschiebung von der 17jährigen Merdiye Erman, die ganz alleine in die Türkei abgeschoben werden soll. Der Innenminister versprach den SchülerInnen, sich bei Ihnen für das Bleiberecht von Merdiye einzusetzen. Ich würde gerne wissen, ob bereits Gespräche und Entscheidungen diesbezüglich gefallen sind.
Landrat G. Gorrissen: Ich kann bestätigen, dass es bereits Gespräche gegeben hat. eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. wir sind aber mit dem Rechtsanwalt der Familie im Gespräch, wie das Problem gelöst werden kann. keiner möchte Merdiye Erman abschieben. Ich möchte aber noch auf eines hinweisen: der Kreis Segeberg trifft keine Entscheidung über ein Bleiberecht; dies tun andere Behörden. der Kreis führt nur andere Entscheidungen aus. insofern kann der kreis/ich nicht allein entscheiden. ich bin aber zuversichtlich, dass wir eine gute Lösung finden werden. wie gesagt: dazu laufen aber noch Gespräche.
Frage: Vielen Dank für die Antwort. Betreffen die Gespräche das Bleiberecht für Merdiye oder auch das ihre Familie, die ja in ungewisser Zeit vielleicht auch in die Türkei ausreisen muss, obwohl drei ihrer Kinder in der BRD geboren sind ?
Landrat G. Gorrissen: Die Gespräche betreffen die gesamte Familie. Man muss die Familie als Einheit betrachten.
Frage: Wenn Sie bzw. der Kreis diese Entscheidung letztlich nicht treffen können, wer trifft dann diese Entscheidung endgültig ?
Landrat G. Gorrissen: Der Kreis wird eine Entscheidung in Abstimmung mit dem Innenministerium treffen. wir werden dann alle Elemente einer Entscheidung zusammenfügen. der Kreis hat dann letztlich "nur" zu entscheiden, dass im Rahmen der Umsetzung einer solchen Entscheidung ggf. Merdiye/bzw. die Familie nicht ausgewiesen wird.
Frage: Welche Elemente einer Entscheidung sind damit gemeint, und in welchem Zeitraum wird diese Entscheidung in etwa getroffen ?
Landrat G. Gorrissen: Eine Entscheidung muss ja bald fallen; genauer kann ich das im Moment nicht sagen. zu dem ersten Teil der Frage muss ich etwas weiter ausholen.
Wie ich bereits gesagt habe, führt der Kreis nur die Entscheidungen aus, die andere getroffen haben. im Fall der Familie Erman die Verwaltungsgerichte und die Härtefallkommission. Nach diesen Entscheidungen hat die Familie Erman kein Bleiberecht in Deutschland. Hieran kann der Kreis nichts ändern. Der Kreis muss jetzt im Rahmen der Rechtsvorschriften über die nun zwingende Ausweisung befinden. dabei haben wir auch einen gewissen Beurteilungsspielraum zur Beurteilung humanitärer Fragen. Dies können wir aber nur in Abstimmung mit dem Innenministerium. und wir müssen immer darauf achten, dass wir nicht bestehendes Recht, auch Urteile von Gerichten, missachten. das sind die verschiedenen Elemente. ich habe von dem Wunsch und von dem Einsatz der schule für Merdiye erfahren. ich habe sehr viel Sympathie für den Einsatz und wir werden alles tun, was möglich ist, um diesen Wunsch auch Realität werden zu lassen.
Frage: Da aber der Impuls für die Gespräche vom Innenministerium kam, kann ich davon ausgehen, dass dort ähnliche Sympathien und Engagement vorhanden sind, die sich in den zu treffenden Absprachen auch niederschlagen werden ?
Landrat G. Gorrissen: Aus meinen Gesprächen, die ich geführt habe, habe ich das so wahrgenommen.
Frage: Vielen Dank für ihre Antworten ! Ich hoffe auf eine gute Entscheidung für die Familie Erman !
Landrat G. Gorrissen: Wir tun, was wir können!