+ + + ARCHIVIERTER INHALT + + +

Diese Seite kommt aus unserem Archiv und enthält möglicherweise Informationen, die nicht mehr aktuell sind. Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum dieser Seite.

Montag, 16. Juli 2007, 2:00 Uhr

Die Show um die Landesgartenschau (LGS)

Die Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren ist abgelaufen. Wie geht es nun weiter?

Von Hans-Georg (Felix)Becker | Und da liegt der erste Kritikpunkt der LGS-Gegner. Zu dem Zeitpunkt, an dem in der Stadtvertretung über die grundsätzliche Zustimmung zur LGS abgestimmt wurde, waren die Damen und Herren StadtvertreterInnen überhaupt nicht über Einzelheiten der Planung im Bilde. Dies hinderte die Mehrheit der VertreterInnen aber nicht daran, die Hand für die LGS zu heben. Einzig die GALiN versagte dem Großereignis ihre Zustimmung. Am schlechten Informationsstand vieler StadtvertreterInnen scheint sich bis heute nicht viel geändert zu haben. Sonst hätten sie schließlich merken müssen, was der BUND Norderstedt nach intensivem Studium der Planungsunterlagen feststellte, nämlich, dass "die Planung fehlerhaft (sei), weil...Belange nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt bzw. weniger eingriffsintensive Alternativen nicht in die Planung einbezogen wurden". So scheint der Verdacht erlaubt, das die die StadtvertreterInnen vor allem der CDU, einem weiteren planerischen Denkmal "ihres" Oberbürgermeisters keine Steine in den Weg legen wollen. Und die anderen (bis auf die GALiN) haben wohl Angst am Ende als Spielverderber dazustehen.

Die Gründe für Einwendungen im Rahmen des jetzt laufenden Planfeststellungsverfahrens sind vielfältig. Lehnen die einen die Durchführung der LGS rundweg ab, sind die anderen nicht grundsätzlich gegen die Ausrichtung und halten lediglich einige der geplanten Eingriffe und ihre negativen Auswirkungen für vermeidbar. Wollen die einen versuchen mit den Einwendungen für Planungsverzögerungen und kostensteigernde Änderungen zu sorgen um die Durchführbarkeit der LGS insgesamt zu verhindern, machen die anderen Vorschläge für eine ihrer Meinung nach vernünftigere Planung.

Im Wesentlichen werden folgende Punkte der geplanten Maßnahmen kritisiert:

  • die erheblichen negativen Auswirkungen der Wasserskianlage auf Menschen (durch Lärmbelastung bei Veranstaltungen, erhöhtes Verkehrsaufkommen, Immissionen der Anlage)und Landschaft (durch die Masten der Anlage und die beanspruchte Wasserfläche von 77.000 qm, Störung der Tierwelt)
  • Die negativen Auswirkungen des geplanten Naturbades (Zuschüttung eines großen Teiles des kleinen Kiessees, Beseitigung des trennenden Dammes zwischen den Seen, Störung der Jagdreviere von streng geschützten Fledermäusen, Störung von Brutvögeln und großen Teilen der Kröten- und Froschpopulation)
  • Die Überdimensionierung des Naturbades mit einer Gesamtfläche von 13.000 qm und einer angestrebten Besucherzahl von bis zu 60.000 Menschen im Jahr und der damit im Zusammenhang stehenden Phosphoreinträge
  • Wegfall einer kostenlosen Bademöglichkeit
  • Die unnötige Versiegelung durch eine Betonmauer (Loop) von 4 bis 9 m Breite auf einer Strecke von über 2 km
  • Nicht ausreichende Bestandsermittlung der Tierwelt und artenschutzrechtliche Prüfung

Aus dem Umkreis der Gegner der Maßnahmen geht man von ca. 500 Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aus. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die untere Wasserbehörde des Kreises zuständig. Nach deren Aussage wird das Anhörungsverfahren, anlässlich dessen die Einwender ihre Einwendungen noch einmal mündlich vorbringen bzw. weiter ausführen können, in der 2. Augusthälfte stattfinden. Die Frage des INFO-ARCHIVS, ob dieser Termin aufgrund planungsrechtlicher Fristen ausgerechnet in den Sommerferien stattfinden müsse, wurde von der unteren Wasserbehörde verneint. Demnach muss davon ausgegangen werden, dass dieser Termin wohlkalkuliert gewählt wurde, da sich viele der EinwenderInnen sicher im Urlaub befinden werden. Da davon ausgegangen werden kann, dass mehr als 300 Einwendungen eingereicht wurden, werden die EinwenderInnen nicht schriftlich vom dem Anhörungsverfahren unterrichtet. Der Termin wird lediglich in den amtlichen Bekanntmachungen der Zeitungen veröffentlicht. Auch das ist eine weitere ?legale- gewollte Reduzierung der Teilnehmer an dem nicht öffentlichen Anhörungstermin.

Die Stadt Norderstedt als Antragstellerin des Planfeststellungsverfahrens wird gegenüber der unteren Wasserbehörde des Kreises Stellung zu den Einwendungen nehmen. Die Behörde wird dann die Einwendungen gegen die städtische Stellungnahme abwägen und entscheiden, ob von einer Feststellung des Planes abzusehen ist und eine Neuauslegung nach entsprechenden Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen ist oder ob der Plan in der beantragten Form festgestellt wird und das Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung fortgeführt wird.

Jetzt heißt es also für die EinwenderInnen erst einmal "Augen offen halten" und den Anhörungstermin nicht versäumen. Das gesamte Verfahren wird noch eine ganze Weile dauern, zumal die anderen Maßnahmen zur Landesgartenschau (wie z.B. Restaurant am See, Wohnbebauung, Parkplatzflächen, Zuwegungen und die Anlage des "Garten"-Bereichs) noch gar nicht in die detaillierte Planung gegangen sind.

Veröffentlicht in Kommunalpolitik mit den Schlagworten CDU, GALiN, Landesgartenschau, Norderstedt