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Sonntag, 19. Dezember 2004, 1:00 Uhr
"Betrug" am Arbeitsamt ...
Norderstedter wegen 1.400 Euro vor Gericht
Info Archiv Norderstedt | Es war Anfang Juni, als der 32jährige Norderstedter Markus E. Einen Scheck des Arbeitsamtes (heute "Arbeitsagentur") einlöste – wie er nachträglich erfuhr: zu Unrecht. Und wohlgemerkt: Es war der Juni des Jahres 2000! Der Angeklagte sagte dazu vor dem Norderstedter Amtsgericht glaubhaft aus, er sei schlicht davon ausgegangen, dass ihm dieses Geld noch zustehe, da er erst ab Anfang des betreffenden Monats eine feste Beschäftigung angetreten hatte.
Weiterhin gab E. vor Richter Leendertz an, Mitte Juni beim Arbeitsamt angerufen- und sich aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet zu haben, was die Agentur heute bestreitet. Unstrittig hingegen ist, dass das Amt im Juli 2000 erneut einen Scheck schickte, den Markus E. ebenso unstrittig nicht eingelöst hat. Erst als das Amt den Scheck im September (ohne weitere Nachfrage) noch einmal versandte, wurde er eingelöst - von wem, das blieb vor dem Amtsrichter wiederum unklar.
Obwohl es im gesamten Verfahren um weniger als 1.400 Euro ging, die E. angeblich vorsätzlich widerrechtlich eingestrichen hat, verurteilte ihn Reinhard Leendertz auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu 625 Euro Geldstrafe wegen "Betrugs". Unklar blieb in diesem Zusammenhang, wie vielen Menschen das Amt/die Agentur im selben Zeitraum zu Unrecht Leistungen verweigerte oder wen sie alles dazu zwang, zu Wucherlöhnen in Dumpingunternehmen zu arbeiten. Ein einfacher Blick auf von der Bundesagentur für Arbeit ins Internet gestellte Jobangebote für Norderstedt und Umgebung offenbart regelmäßig, dass mehr als ein Drittel dieser Jobs zu Wucher- oder sogar untergesetzlichen Löhnen angeboten wird. Doch das ist eine andere Sache.