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Sonntag, 22. Dezember 2002, 1:00 Uhr
Aussperrungen im Rathaus Norderstedt und in Kindergärten ?
Rot-Grüne Verhandlungsführer verlieren jedes Maß
Olaf Harning | "Wenn an den Schulen und Kindertagesstätten die Hausmeister streiken, dann schließen wir diese Einrichtungen", sagte Stüber weiter. Die Tarifverhandlungen waren am Donnerstagmorgen ergebnislos abgebrochen worden. Die Gewerkschaft ver.di erklärte das Scheitern der Verhandlungen und rief die Schlichter an. ver.di verlangt Einkommenserhöhungen von mindestens drei Prozent für die drei Millionen Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Die Arbeitgeber hatten kurz vor Abbruch der Verhandlungen in der zweiten Runde ein Angebot für einen Abschluss bis Mitte 2004 vorgelegt, das im wesentlichen Einkommenserhöhungen in zwei Stufen um 0,9 Prozent und 1,2 Prozent vorsah. Ver.di-Chef Frank Bsirske hatte das Angebot als Provokation zurückgewiesen, weil es auf eine "rote Null", also sogar eine Absenkung hinauslaufe.
Sollten die Kommunen tatsächlich auf das hart umkämpfte Mittel der Aussperrung zurückgreifen, würde das unter anderem einen erneuten Bruch vor allem der SozialdemokratInnen mit ihrer Vergangenheit bedeuten. Kaum eine arbeitsrechtliche Verschlechterung der Regierung Kohl hat die Republik in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten so stark bewegt, wie die 1986 beschlossene Veränderung des damaligen § 116 Arbeitsförderungsgesetz. Mit der gesetzlichen Verfügung, daß indirekt durch Streikaktionen arbeitslos gewordene Beschäftigte keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wurde die Streikfähigkeit der Gewerkschaften empfindlich eingeschränkt. Hunderttausende gingen damals dagegen auf die Straße. Vier sozialdemokratische Bundesländer und 202 Bundestagsabgeordnete klagten sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Noch 1994 hatte die SPD das Versprechen abgegeben, den von ihr so genannten Schandparagraphen nach einem Regierungswechsel in den ersten 100 Tagen abzuschaffen. Schon nach der rot-grünen Regierungsübernahme 1998 hatte die PDS darauf hin ein Gesetz zur Beseitigung des Antistreikparagraphen eingebracht, traf dann jedoch überraschend auf Widerstand aus Reihen eben jener SPD, die seitdem auf Zeit spielt. Sollten auch die rot-grünen Kommunen jetzt vom § 116 AfG Gebrauch machen, hätten sie erneut eine 180-Grad-Wende in einem ihrer zentralen Inhalte vollzogen.
Auch in Norderstedt hatten sich zuvor hunderte Beschäftigte der Öffentlichen Hand an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt, so fanden u.a. bei der Müllabfuhr im Kreis Segeberg und den Rathaus-Beschäftigten in Norderstedt Warnstreiks statt. Es darf gespannt darauf gewartet werden, wie diese ver.di-Basis auf den unerwarteten Angriff der Arbeitgeberseite reagiert.