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Dienstag, 21. April 2009, 2:00 Uhr

ARGE spart zu Lasten der Arbeitslosen

Erstattung von Bewerbungskosten gesenkt

J. T. | An die Stelle der alten Regelung tritt nun das sogenannte Vermittlungsbudget, so dass es möglich wurde, auch höhere Kosten zu erstatten. Hier aber hat die Geschäftsleitung der ARGE Segeberg Einsparpotentiale entdeckt, und anstatt den Erwerbslosen die tatsächlich anfallenden Bewerbungskosten zu ersetzen, wurde der jährliche Maximalbetrag von 260 auf 200 EUR abgesenkt, wobei die Anzahl der monatlich eingeforderten Bewerbungen dieser Absenkung nicht angepaßt wurde. Damit das Einsparpotential nun noch weiter gesteigert wird, hat der Erwerbslose bei der Beantragung der Erstattung alle angefallenen Aufwendungen per Quittung nachzuweisen. Das dieses nahezu unmöglich ist, denn wie weist man z. B. die verbrauchte Druckertinte pro Bewerbung nach, das ist auch der ARGE Geschäftsleitung bekannt. Wer nun die geforderten Nachweise nicht erbringen kann, der bekommt keine Erstattung, und muß folglich die Kosten aus dem Regelsatz bestreiten. Da dieses natürlich auf Dauer kaum machbar ist, werden betroffene Erwerbslose nicht immer die geforderte Anzahl von Bewerbungen vorlegen können, und so kommt automatisch die Sanktionsmaschinerie in Gang, denn bei nicht genügender Bewerbungszahl muß der Erwerbslose mit einer dreimonatigen Absenkung seines Regelsatzes um 30%, mithin also um 109 EUR rechnen. Hier ergibt sich dann zwangsläufig eine Abwärtsspirale für die Betroffenen, denn zum Einen fehlt ihnen dann Geld zum Leben, zum Anderen haben Sie während des Sanktionszeitraumes keinerlei Mittel für die Vorverauslagung von Bewerbungskosten, was zwangsläufig zu weiteren Ansenkungen führen wird. Hier schickt die ARGE Segeberg vorsätzlich Erwerbslose in Notlagen, um sich als sparsam zu profilieren. So war die Gesetzesänderung allerdings nicht gedacht.
Die ARGE selbst reagierte auf Anfrage des Info Archivs wie gewohnt: Mit lautem Schweigen.

Veröffentlicht in Soziales