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Mittwoch, 26. Januar 2011, 16:49 Uhr

Wie lange wird es Bestand haben?

Neues Schulgesetz beschlossen

Infoarchiv Norderstedt | Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute – wie erwartet und befürchtet - das neue Schulgesetz beschlossen. Proteste gegen die erneute Änderung zum jetzigen Zeitpunkt hatten keinen Erfolg.

Somit haben Gymnasien das Wahlrecht für das Abitur nach acht (G8) oder neun Jahren (G9) oder das Nebeneinander beider Angebote (GY). Auf Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss an Gymnasien wird verzichtet. Mit der Versetzung in die 10. Klasse eines Gymnasiums wird der Hauptschulabschluss erteilt, mit der Versetzung in die 11. Klasse der Realschulabschluss. Das Ziel der Gemeinschaftsschulen, längeres gemeinsames Lernen aller SchülerInnen zu ermöglichen, wird durch die Möglichkeit, schulartbezogene Klassen gründen zu können, zurückgedrängt werden. Erklärtes Ziel ist es, später Regional- und Gemeinschaftsschulen zusammen fassen zu können. Der GEW-Landesvorsitzende Mattias Hein sieht in dem Gesetz dann auch eine Schwächung der Gemeinschaftsschulen und kritisiert die „Gesetzesänderung im Drehtür-Rhythmus“. Obwohl er mehr „Verlässlichkeit und Ruhe“ für Lehrkräfte und SchülerInnen fordert, hält er es für tröstend, „dass dieses Gesetz mit Sicherheit nur eine Restlaufzeit von maximal zwei Schuljahren haben wird.“ SPD-Landeschef Ralf Stegner kündigte bereits an, dass seine Partei das Gesetz nach einem Sieg bei der anstehenden Landtagswahl wieder kippen wird.

Veröffentlicht in Bildung mit den Schlagworten Matthias Hein, Ralf Stegner, Schulgesetz Schleswig-Holstein