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Donnerstag, 30. Januar 2014, 10:48 Uhr

Neues Schulgesetz beschlossen

Lise-Meitner-Gymnasium darf weiter G9 anbieten

Infoarchiv Norderstedt | Am 1. August 2014 wird das neue Schulgesetz in Kraft treten. Dann wird die Schullandschaft auch in Norderstedt noch einmal verändert.

Für Bildungsministerin Prof. Dr. Waltraud Wende stehen die Gewinner fest: „Es sind die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein.“ Einer der Kernpunkte des neuen Schulgesetzes soll die „klare Struktur der Schullandschaft“ sein. Das heißt, im Anschluss an die Grundschule können Eltern und Kinder zwischen zwei Schularten wählen: Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Inwieweit die Kinder in die Wahl der Schulart einbezogen werden hängt dabei natürlich vom Elternhaus ab. Den Eltern kommt nämlich im Gesetz eine größere Verantwortung zu: Die Schulübergangsempfehlung fällt weg. Stattdessen erfolgt im letzten Grundschuljahr ein „eingehendes Beratungsgespräch, das den Eltern eine Orientierungshilfe bei der Wahl der weiterführenden Schule geben soll“, so das Ministerium in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Die Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind besucht, treffen aber allein die Eltern.“ Das kann gut sein, muss es aber nicht, z.B. wenn Eltern aus falsch verstandenem Ehrgeiz ihre Kinder auf Biegen und Brechen aufs Gymnasium schicken.

Der Wegfall der Regionalschulen hat auch Einfluss auf die Schullandschaft in Norderstedt. So wird die einzige verbliebene Regionalschule Friedrichsgabe zum Beginn des nächsten Schuljahres in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt. An den Gymnasien wird in der Regel nach acht Jahren das Abitur erworben (G8). Die Gymnasien, die bisher einen neunjährigen Bildungsgang anbieten, können in dieser Form fortgeführt werden. Dies betrifft in Norderstedt das Lise-Meitner-Gymnasium. An den Gemeinschaftsschulen wird es grundsätzlich keine abschlussbezogenen Klassenverbände mehr geben. Der Unterricht findet in binnendifferenzierter Form statt. Dies wurde u.a. aus Gewerkschaftskreisen positiv hervorgehoben, da dadurch die Wiedereinführung von Haupt- und Realschulklassen durch die Hintertür verhindert werde. Ab der Jahrgangstufe 7 ist es in Gemeinschaftsschulen möglich, die Lerngruppen in einzelnen Fächern nach Leistungsfähigkeit und Neigung der SchülerInnen zu differenzieren.

Zukünftig bietet diese Schulform drei Bildungsabschlüsse an: der „Erste allgemeinbildende Schulabschuss“ nach neun Jahren (bisher Hauptschulabschluss), der „Mittlere Schulabschluss“ nach zehn Jahren (bisher Realschulabschluss) und die „Allgemeine Hochschulreife“ nach 13 Jahren. Das Abitur soll auf drei unterschiedlichen, aber gleichwertigen Wegen erreicht werden können: in den Oberstufen der Gemeinschaftsschulen, den Oberstufen der Gymnasien und den Beruflichen Gymnasien. Da nicht alle Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe haben, können Schulen ohne eigene Oberstufe Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen mit eigener Oberstufe und/oder Beruflichen Gymnasien eingehen. Damit soll – bei vorliegen der schulischen Leistungsvoraussetzungen – eine Rechtsgarantie auf den Besuch einer Oberstufe gewährleistet sein. Schrägversetzungen vom Gymnasium zur Gemeinschaftsschule bleiben möglich. Allerdings wird festgeschrieben, dass die Gymnasien nachweisen müssen, dass ein Schüler oder eine Schülerin trotz schulinterner, individueller Förderung den Anforderungen des Gymnasiums nicht gewachsen ist. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerste sich bereits zum Gesetzentwurf positiv. Als wesentliche Pluspunkte nannte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn bei der Anhörung im Landtag die Umwandlung von Regional- zu Gemeinschaftsschulen, die Klarstellung der Wege zum Abitur und die Abschaffung von abschlussbezogenen Klassen an Gemeinschaftsschulen. Er machte aber gleichzeitig klar: „Leider schafft ein neues Schulgesetz allein aber noch keine neue Schulwirklichkeit. Ohne einen Verzicht auf Stellenstreichungen werden die meisten Gesetzesänderungen in den Schulen zu keinem Erfolg führen."