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Freitag, 20. Dezember 2013, 20:06 Uhr

... dafür 3 PKW-Parkplätze zusätzlich

Fußweg über Nacht halbiert

Rad- und Fußweg auf der Nordseite der Segeberger Chaussee

Man kann nur hoffen, dass sie nie ein Sehbehinderter hierhin verirrt: Benutzungspflichtiger Rad- und Fußweg entlang der Segeberger Chaussee (Foto: ADFC)

Ein Gastbeitrag von Rolf Jungbluth vom ADFC Norderstedt | Da rieben wir uns die Augen, als die Baustelle nahe dem Ochsenzoll-Kreisel aufgehoben wurde. Freitag, der 13.12.2013 war ein schwarzer Tag für den umweltfreundlichen Verkehr in Norderstedt ...

Der Rad- und Fußweg entlang der Langenhorner Chaussee, nahe Knoten Ochsenzoll

Der neue Rad- und Fußweg entlang der Langenhorner Chaussee: Mit der "Filetierung" des Fußweges hat sich Norderstedt selbstherrlich über Verwaltungsvorschriften hinweggesetzt. Drei neue Parkplätze zwingen den Fußgänger auf den Radweg, weil der Platz fehlt. Der ADFC will das nicht dulden (Foto: ADFC)

... denn plötzlich war der Fußweg entlang der Langenhorner Chaussee gerade noch 66 cm breit. Meine Schulter misst 52 cm (aufgepasst, dass die Handknöchel nicht an der Wand schrapen!), ein Rollator 68 cm, der kann also nicht mehr durch. Auch ein Rollstuhl misst mindestens 69 cm, oft auch bis zu 86 cm und entgegen kommen darf mir sowieso keiner.

Mit dem Schiebe-Kreisel waren wir schon allerhand gewohnt. Obgleich der Kreisel seit 2008 amtlich "planfestgestellt" und damit unabänderlich wurde, radierte die Stadt den Radweg von West nach Ost kurzerhand aus. Die Fußwege an der Nordseite der Segeberger Chaussee bekamen Deko-Masten, Stromkästen und damit Minimaße von 67-89 cm. Nur im Gänsemarsch sind diese noch zu bewältigen ... .

Damit verstößt Norderstedt gleich mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung: So regelt die VwVO zu § 2 Abs. 4 Satz 2 9.2 StVO: "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen." Und § 45 Abs. 9 StVO misst dem fließenden Verkehr (Fuß-, Rad- und Autoverkehr) Vorrang vor dem ruhenden Verkehr (Parkplätze) bei.

Falls Norderstedt bei den Fußwege-Breiten nicht einlenkt, erwägen betroffene Fußgänger, Widerspruch einzulegen und sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Berlin vom 18. Juli 1994 zu berufen (VG 27 A 47.92). Sollte Norderstedt den Nachhaltigkeitspreis, verliehen für das sicher lobenswerte Fußverkehrs-Konzept, zurückgeben? Dresden lässt grüßen!

Veröffentlicht in Verkehr mit den Schlagworten ADFC, Fußverkehr, Knoten Ochsenzoll, Norderstedt, Radverkehr, Rolf Jungbluth

8 Kommentare zu diesem Artikel

25.12.2013, 15:42 Uhr Rolf JungbluthGrenze und Kreisel

Diese Grenze zu Hamburg besteht schon seit 1332. Bis 1864 dänisch, waren wir 2 Jahre lang Österreicher, ab 1866 Preussen und seit 1871 Deutsche, Aus dänischer Zeit scheint unser Stadtrat die sonderbare Straßenverkehrsordnung ausgegraben zu haben. Deshalb haben wir - einmalig in Deutschland - das Schiebe-Gebot für Radfahrer auf dem Kreisel. Ab Grenze hat der Fußweg wieder die Hamburger Breite von ca. 4 Metern. Hamburg ist aber Weltstadt, da sollte Norderstedt sich mit 66 cm bescheiden geben. Wir selbstbewussten Norderstedt sagen einfach sechshundertsechszig Millimeter. Das hört sich doch toll an.

Der ADFC führt angeblich schon Geheimverhandlungen mit Hamburg, die Grenze bis zum Kreisel zu verschieben. Unser OB ist gar nicht so abgeneigt, dann wäre er den ganzen Ärger mit dem Schiebe-Kreisel los. Die Radfahrer könnten jubilieren:

1. Der Fußweg bekommt wieder die Breite von 4 Metern = 14 Hamburger Fuß

2. Bürgermeister Scholz fällt ein salomonisches Urteil:
Gerade Woche schieben die Radfahrer
Ungerade Woche schieben die Autofahrer.

Fröhliches Schieben im Jahre 2014 wünscht der ADFC, bis es mit der Grenzverschiebung klappt.

24.12.2013, 16:45 Uhr Gert LeiteritzSparkasse am Ochsenzoll

Ich bin offensichtlich einer falschen Karte aufgesessen, die Sparkasse ist tatsächlich in Norderstedt...Tut mir leid!

23.12.2013, 15:08 Uhr AnonymousMan nennt es auch "Irrtum"

Aber den scheint Herr Leiteritz nicht eingestehen zu können. Hoffentlich ist seine politische Argumentation stichhaltiger als seine städtekundliche...

Und hier eventuell fehlende geschlossene Bebauung anzuführen, ist abenteuerlich. Das einzige, was in der Gegend die geschlossene Bebauung unterbricht, sind Parkplatzzufahrten.

Wir sprechen hier über die Stadtgrenze zwischen Norderstedt und Hamburg, nicht über den Ortseingang von Winsen (Kreis Segeberg)!

23.12.2013, 14:54 Uhr Infoarchiv NorderstedtNorderstedt

Der Streckenabschnitt gehört zu Norderstedt. Die Stadtgrenze ist u.a. bei google.maps korrekt widergegeben.

Punkt Jungbluth ...

23.12.2013, 12:31 Uhr Infoarchiv NorderstedtGuter Einwand ...

von Herrn Leiteritz, den wir prüfen werden. Eine erste Recherche ergab aber dies:

https://www.sparkasse-holstein.de/module/ihre_sparkasse/filialfinder/ind...


... und hier nach dem Suchbegriff "Langenhorner Chaussee", dass die Filiale zu Norderstedt gehört.


Das Infoarchiv-Team.

23.12.2013, 11:39 Uhr Gert Leiteritz Bitte absteigen

Da stehen leider 2 verschiedene Bilder, aber: das Ortsschild steht immer dort, wo die geschlossene Bebauung beginnt und nicht unbedingt an der Grenze.

23.12.2013, 7:34 Uhr AnonymousDie "Bank" heißt nicht "Haspa"

Hier irrt Herr Leiteritz. Es handelt sich nicht um die Haspa, sondern um die Sparkasse Holstein. Und die liegt in Norderstedt...

Tipp: Man betrachte auf dem Foto das Ortsschild (gelb!) und errate, aus welcher Stadt hinaus fotografiert wurde. :-)

22.12.2013, 16:10 Uhr Gert LeiteritzFußgänger am Ochsenzoll

Herr Jungbluth irrt wie häufig auch hier: es handelt sich hier um den Weg an der Haspa, und der ist eindeutig in Hamburg. Norderstedt hat damit nix zu tun...