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Mittwoch, 28. Januar 2015, 12:57 Uhr

Größter Teil geht ins Hamburger Umland

360 Millionen für Wohnraumförderung

Neue Wohnungen braucht das Land, Foto Infoarchiv

Infoarchiv Norderstedt | In den nächsten vier Jahren will das Land insgesamt 360 Millionen Euro für die Förderung von sozialem Wohnraum zur Verfügung stellen. Zusätzlich werden 20 Millionen Euro für gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Nach einer Mitteilung des Innenministeriums sollen vorrangig Investoren Gelder aus der staatlichen Wohnraumförderung bekommen, die hauptsächlich für Menschen mit niedrigem Verdienst, Rentner mit geringen Altersbezügen sowie Familien mit kleinen Erwerbseinkommen und Empfänger von Transferleistungen Wohnungen neu bauen oder sanieren. Die langfristig zinsverbilligten Darlehen sollen eine Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro aus.

Der Schwerpunkt wird dabei auf die Förderungen von Mietwohnungen gelegt. Landesweit wird der Neubau von 1.600 Mietwohnungen geplant. Dafür stehen 220 Millionen Euro bereit. Weitere 100 Millionen Euro sind für Modernisierungen von 2.400 Mietwohnungen und den Erwerb von Belegungsrechten für 200 Wohnungen eingeplant. Mit den 20 Millionen Euro für Flüchtlingsunterkünfte werden schätzungsweise 400 Flüchtlinge eine Bleibe erhalten können. Bauvorhaben dazu sind zurzeit in Norderstedt, Lübeck, Stockelsdorf, Wedel und Kiel geplant.

Wem bei den Millionenbeträgen schwindlig wird muss bedenken, dass es sich dabei um Förderungen für das ganze Land Schleswig-Holstein handelt – auf vier Jahre verteilt. Für den Hamburger Rand ist ein Förderbudget von 110 Millionen Euro vorgesehen, bei einer angenommenen Aufteilung von 40:60 für Neubau und Bestand. Im Wohnraumförderungsprogramm 2015-2018 des schleswig-holsteinischen Innenministeriums wird festgehalten, dass nicht nur „die traditionellen Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung“ wie Menschen mit Transfer oder niedrigen Alterseinkünften, Studierende und Geringverdiener insb. mit Kindern steigende Probleme haben sich mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum zu versorgen. „Zunehmend werden auch „Normalverdiener“, Beschäftigte der öffentlichen und privaten Daseinsvorsorge vom bezahlbaren und angemessenen Wohnen ausgeschlossen“, heißt es in dem Programm weiter.

In welcher Relation die geplanten Maßnahmen zu den tatsächlichen Erfordernissen stehen wird deutlich, wenn man sich die Einschätzung des Mieterbundes in Erinnerung ruft, dass es mindestens 120000 Sozialwohnungen bräuchte, um in Schleswig-Holstein einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den angespannten Wohnungsmarkt auszuüben. Vergessen werden darf auch nicht, dass zum 1. Juli des vergangenen Jahres nicht weniger als 15.000 Wohnungen vorzeitig aus der Belegungsbindung gekippt wurden.

Stefan Studt (SPD), Innenminister S-H, Foto: OLaf Bathke

Stefan Studt (SPD), Innenminister S-H, Foto: OLaf Bathke

Das o.g. Wohnraumförderprogramm wurde am 20. Januar vom Landeskabinett beschlossen. Wie Innenminister Stefan Studt (SPD) danach sagte, bleibt die Förderung von Sozialwohnungen eine staatliche Daueraufgabe.

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten Norderstedt, Stefan Studt, Wohnraumförderungsgesetz, Wohnungsmarkt