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Freitag, 16. März 2007, 1:00 Uhr

Schweigen ist Geld

Achtung bei Konfirmationsgeschenken!

Von Olaf Harning | Man mag es kaum glauben: Da werden im Frühjahr 2006 zwei Kinder eines arbeitslosen Rotenburger Ehepaares konfirmiert und erhalten von Familie und Bekanntenkreis jeweils knapp 1.000 Euro auf ihre Sparbücher. Als im Sommer der elterliche Bezug des Arbeitslosengeldes II (ALG II) ausläuft und die Familie für den Nachfolgeantrag wahrheitsgemäß die nun bestehenden Sparbücher angibt, rechnet die Rotenburger Hartz IV - Behörde "Arrow" die Sparbücher an und kürzt das ALG II - trotz geschützten Vermögens von 3.100 Euro pro Kind. Rechtlicher Hintergrund: Geldgeschenke an Kinder während des ALG II - Bezugs sind entgegen allgemeiner Auffassung nicht grundsätzlich geschützt. Unangreifbar ist nur Vermögen der Kinder, das unterhalb der erlaubten Summe liegt und vor der Inanspruchnahme des ALG II angesammelt wurde. So wurden im vorliegenden Fall zwei Heranwachsende zusätzlich zur prekären Situation ihrer Eltern stigmatisiert: Während Freunde und Bekannte reich beschenkt werden, gehen sie - als einzige - auch bei der Konfirmation leer aus.
Mittlerweile schlägt der "Fall Rotenburg" hohe Wellen und sorgt auch bei der Bundesagentur für Arbeit für hektische Betriebsamkeit und eine ganz frische Presseerklärung vom 14. März. Auf diese Stellungnahme berufen sich auf Nachfrage des Info Archivs auch der Norderstedter SPD-Vorsitzende Heiner Köncke und das Büro des Segeberger Bundestagsabgeordneten Franz Thönnes (SPD). Demnach sei grundsätzlich anzurechnen, "(...) soweit aber nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist". Daraus schließen die Sozialdemokraten deutlich, dass u.a. Konfirmationsgeschenke in aller Regel nicht angerechnet werden. Thomas Fritz, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Thönnes: "Dieser Ermessensspielraum muss nur von den Leistungsträgern vor Ort angewendet werden".
Das sehen diverse Sozialverbände allerdings nach wie vor anders. Und neben der betroffenen Hartz-IV-Behörde Rotenburgs bestätigte gegenüber dem Info Archiv auch Jürgen Hoffmann vom hier zuständigen Leistungszentrum Segeberg, dass im Normalfall angerechnet werden müsse. Hoffmann: "Werden uns Geldgeschenke angegeben, sind wir nach den Regelungen des SGB II und wegen fehlender Ausnahmetatbestände der ALG II - Verordnung dazu gezwungen, das Geld der Kinder anzurechnen. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, wenn dies anders gedacht ist.".
Dr. Dirk Hauer von der Hamburger Diakonie rät deshalb dringend dazu, Sachgeschenke zu machen oder Geld auf Sparbüchern zu verschenken, die bis zum 18. Geburtstag nicht im Besitz der Beschenkten sind. Auch möglich: Die Schenkenden können der Geldsumme ein Schriftstück beilegen, auf dem der gewünschte Verwendungszweck eindeutig geregelt ist. Auch in diesem Fall kann die Behörde nach derzeitigem Stand nicht an das Geld heran. Die Internet-Präsenz des "Sozialtickers" hat für die Kennzeichnung "zweckgebundener Einnahmen" aus gegebenem Anlass sogar eine Mustervorlage erstellt, die das Geschenk "sichern" dürfte.
Den Behörden ist der Streit um das Konfirmationsgeld Heranwachsender sichtlich unangenehm. Auf Rückfrage der Rotenburger Umschau etwa gab sich der zuständige Landrat Hermann Luttmann kooperativ: "Die Ratschläge der Kirche müssten theoretisch funktionieren. Die Mitarbeiter (...) bekommen die Kontoauszüge zu sehen. Wenn da nichts draufsteht, haben sie auch keinen Anlass zum Nachfragen." Mittlerweile rudert man sogar zurück und sieht ebenfalls den von der Bundesagentur in die Diskussion geworfenen Ermessensspielraum. Und auch Jürgen Hoffmann gibt zumindest teilweise Entwarnung: Das Segeberger Leistungszentrum werde nicht hinter Konfirmationen hinterher- oder etwaigen Geschenken nachforschen, sofern die Betroffenen nichts anmelden.
Wie dem auch sei: Neben den Tipps der Diakonie bleibt den Betroffenen am Ende immer noch das alte Sprichwort: "Reden ist silber, Schweigen ist Gold" ... oder vielmehr: Geld.

Team Hartz IV: Fußballspielen wird nicht angerechnet!

Veröffentlicht in Soziales mit den Schlagworten Bundestag, Norderstedt, SPD