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Dienstag, 12. Mai 2015, 16:10 Uhr

Flüchtlingspakt in Schleswig-Holstein

Grote bergrüßt neue Integrationspauschale

Titel Flüchtlingspakt Schleswig-Holstein

Hans-Georg (Ferlix) Becker | Im Rahmen einer Flüchtlingskonferenz der Landesregierung mit über 500 TeilnehmerInnen kam es am 6. Mai 2015 zu einem „Flüchtlingspakt“, der die „konstruktive Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren wie der Wirtschaft, der Kirchen und der Sozial- und Flüchtlingsverbände“ befördern soll. „Sie verlassen zu Tausenden ihre Heimat, weil Bürgerkriege, Not und Elend ihr Leben bedrohen. Sie nehmen lebensgefährliche Strapazen auf sich, um in ein sicheres Land zu gelangen, das ihnen eine Perspektive bietet – auf Zeit oder für immer. Keiner von ihnen macht es sich leicht, seine Heimat zu verlassen“, wird im Einführungstext des Flüchtlingspakts festgestellt. Die 20.000 für dieses Jahr zu erwartenden Flüchtlinge seien zwar eine Herausforderung, „aber lassen Sie uns mit aller Kraft gegen diejenigen anreden, die eine Angst vor Überfremdung schüren wollen“, heißt es weiter. Und: „Bei 20.000 Menschen gegenüber 2,8 Mio. Einwohnern ist eine solche Diskussion irreal und wir sollten sie nicht zulassen.

Oberstes Ziel des Paktes ist ein systematisierter Gesamtprozess, der die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen vom ersten Tag an steuert. Dem Pakt zufolge wird das Land zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen aufbauen, um dort eine Verweildauer von grundsätzlich sechs bis acht Wochen zu erreichen. Eine zentrale Komponente des Pakts wird die Bereitstellung von 2 Millionen Euro pro Jahr für durchschnittlich zwei Stellen in den kommunalen Verwaltungen, die Entwicklung des Aufnahmesystems sowie die Steuerung und Vernetzung sein. Desweiteren wird ab dem 1. Juli 2015 anstelle der bisherigen quartalsgestützten Betreuungspauschale eine einmalige Integrationspauschale von 900 Euro pro in der Kommune ankommenden Flüchtling gezahlt.

Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote begrüßte diese Neuregelung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Städtebundes Schleswig-Holstein ausdrücklich. „Endlich werden die hohen Personalaufwendungen der Kommunen zum Teil anerkannt“, äußert er sich in einer Pressemitteilung. Allerdings ist zu bedenken, dass im Flüchtlingspakt Zielvereinbarungen getroffen wurden, die erst noch umgesetzt werden müssen.

So erkennt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, zwar das Vorhaben der Landesregierung an, die Integration der Flüchtlinge vom ersten Tag an zu fördern, „Doch nach der Konferenz kommen die Mühen der Ebene“, mahnt Link. Bis zur geplanten Bilanzkonferenz im Herbst 2016 müssten die Ankündigungen des Pakts in Form von Haushaltsentscheidungen, die Zivilgesellschaft beteiligender Netzwerke oder einer bildungs- und arbeitsmarkrechtlichen Integrationsförderung, die sich nicht nur an vermeintlicher Nützlichkeit der Flüchtlinge orientiert, beweisen. Immerhin: „Ministerpräsident Torsten Albig hat ultimativ die Ära einer integrationsfreundlichen Flüchtlingspolitik in Schleswig-Holstein ausgerufen und die auf normierte Diskriminierung und Externalisierung setzende Praxis für überwunden erklärt“, freut sich Link.